Sicherung von gefährlichen Alleinarbeiten durch Personen-Notsignal-Anlagen
25.06.2014
PC, Information & Telekommunikation
Geht es um die Arbeitssicherheit, sind die Vorschriften in Deutschland streng geregelt: Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Unternehmen beispielsweise dazu verpflichtet, das Sicherheitsrisiko von Einzelarbeitsplätzen genau zu ermitteln und speziell erläuterte Schutzmassnahmen abzuleiten. Spectralink, Anbieter von drahtlosen Inhouse-Telefonie-Lösungen, und der Schweizer Softwarehersteller NovaLink haben eine gemeinsame Lösung zur Sicherung von betroffenen Arbeitsplätzen auf den Markt gebracht. Spectralink integriert dabei das Alarmierungssystem NovaAlert von NovaLink in seine DECT-Lösungen 2500 und 8000. Die Lösung erfüllt die technischen Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlichen Alleinarbeiten nach DIN V VDE V 0825-1.
In den Grundsätzen der Prävention (BGV / GUV-V A1) wird genau beschrieben, welcher Arbeitsplatz als gefährlich einzustufen ist [1] - sei es durch den Kontakt mit Gefahrenstoffen oder durch eine erhöhte Unfallgefahr. Anhand von Übersichtstabellen lassen sich beispielsweise verschiedene Gefahrenquellen physischer und psychischer Art ermitteln und nach dem Gefährdungspotenzial einteilen. Entspricht der ausgeschriebenen Arbeitsplatz der höchsten von drei Gefährdungsstufen, ist eine ständige Kontrolle des Arbeitnehmers zwingend vorgeschrieben, um bei eventuellen Übergriffen oder Unfällen schnell eingreifen zu können. Das kann in Form einer zweiten anwesenden Person erfolgen - oder eben durch eine Personen-Notsignal-Anlage.
"Diese technische Art der Absicherung ist wiederum genau festgelegt", erklärt Martin Praest von Spectralink. "Nur Lösungen mit bestimmten technischen Voraussetzungen [2] dürfen für diesen Zweck eingesetzt werden. Die Integration von NovaAlert in die Spectralink Endgeräte erfüllt die Voraussetzungen für einen Einsatz. Allerdings erfolgt die endgültige Prüfung erst, nachdem die Lösung in die Anlage integriert wurde. Das Unternehmen darf die Personen-Notsignal-Anlage auch nur dann einsetzen, wenn die Funktionsfähigkeit unter betriebsüblichen Umgebungsbedingungen geprüft wurde. Es ist zudem empfehlenswert, vor dem endgültigen Einsatz einen mehrwöchigen Testbetrieb durchzuführen."
"Wir möchten Unternehmen mit unserem Know-how im Bereich der Arbeitssicherheit bestmöglich beraten", so Christoph Hodel, CEO der NovaLink GmbH. "Erfahrungen mit entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Landes und deren Erfüllung gehören unbedingt dazu. Wir helfen und informieren, wenn es um die Installation, Prüfung, Wartung und Dokumentation von Personen-Notsignal-Anlagen geht."
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Über Spectralink
Spectralink ist ein führender Anbieter von Wireless-Lösungen für das Arbeitsumfeld. Die innovativen Produkte ermöglichen es speziell den mobilen Mitarbeitern, ihre täglichen Arbeitsanforderungen besser zu bewältigen. Indem das Unternehmen seine Kunden regelmässig zu Arbeitsabläufen befragt, ist Spectralink in der Lage, zuverlässige Kommunikationslösungen und robuste Endgeräte anzubieten. Spectralink wurde 1990 gegründet, akquirierte 2006 KIRK Telecom und wurde 2007 von Polycom übernommen. Polycom verkaufte den Bereich Wireless-Produkte für das Arbeitsumfeld im Dezember 2012. Spectralink ist nun wieder ein unabhängiges Unternehmen mit 250 Mitarbeitern und Sitz in Boulder, Colorado sowie Horsens, Dänemark. Weitere Informationen sind unter http://www.spectralink.com erhältlich.
Über NovaLink
Die Firma NovaLink GmbH wurde 1996 gegründet und hat sich seither in den Bereichen Alarmierung, Nachrichtenübermittlung und Sicherheitslösungen für Industrie, Dienstleistungsanbieter und Unternehmen etabliert. Die Swiss-made-Produkte von NovaLink sind tausendfach bewährt und unterstützen alltägliche Systeme sowie standardisierte Schnittstellen nach technischen Richtlinien - so lassen sie sich in jedes Arbeitsumfeld integrieren. Die Tatsache, dass NovaLink ihr eigenes Entwicklungsteam im Hause hat, erlaubt dem Schweizer Softwarehersteller, schnell und optimal auf die Anforderungen des Marktes und neue Technologien im IKT-Umfeld zu reagieren. Mehr Informationen finden Sie auf http://www.novalink.ch.
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[1] Nach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV / GUV-V A1) hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei einem Notfall unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann. Da diese Forderung insbesondere auch für Einzelarbeitsplätze gilt, hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen der Überwachung zu treffen.Nach § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV / GUV-V A1) hat der Unternehmer bei gefährlichen Arbeiten eine Überwachung der allein arbeitenden Person sicherzustellen. Diese Überwachung kann unter anderem auch durch Personen-Notsignal-Anlagen erfolgen.
[2] Geräte- und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen sind in der Vornorm DIN V VDE V 0825 -1 "Überwachungsanlagen; Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten; Teil 1: Geräte- und Prüfanforderungen" geregelt.
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