Datenschutz-Experte füllt Brüsseler Lücke: EU-Grundverordnung endlich komfortabel nutzbar
24.06.2016
PC, Information & Telekommunikation
Für Unternehmen in der Europäischen Union hat der Countdown begonnen: Nur noch bis 2018 haben sie Zeit, die Regelungen der europaweiten Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Diese wurde überraschend erst kürzlich beschlossen, im Amtsblatt publiziert und ist damit gültig. "Nur wird das keiner lesen", fürchtet Datenschutzexperte Nicholas Vollmer aus Mönchengladbach bei Düsseldorf. Der Grund ist die mangelnde Benutzerfreundlichkeit im Dokument: "Hunderte Artikel und Erwägungsgründe gilt es zu lesen und zu verstehen, aber Brüssel macht es den Unternehmen nicht leicht." Diese Lücke füllt Vollmers Firma SecureDataService mit einem kostenlosen Angebot: Auf http://www.privacy-regulation.eu (http://www.privacy-regulation.eu) finden sich alle Informationen übersichtlich strukturiert, bequem zu lesen, übersetzt in bisher 15 Sprachen und erweitert mit vielen Querverweisen zum noch geltenden Bundesdatenschutzgesetz.
"Zwei Jahre haben die Unternehmen Zeit, um die neuen Regelungen umzusetzen. Das ist nicht viel angesichts der teilweise recht bürokratischen Anforderungen", mahnt Nicholas Vollmer. Er erinnert sich an den Moment, als er sich das erste Mal intensiv mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung befasste: "Wo soll man anfangen zu lesen? Wie gewinnt man einen Gesamtüberblick? Die von Brüssel gelieferte PDF-Datei hat kein Inhaltsverzeichnis, keine Lesezeichen, keine Querverweise - die Navigation ist also ausgesprochen schwierig. Vom vielen Scrollen bekommt man einen dicken Zeigefinger."
Damit nicht genug, so Vollmer, hätten sich in der Zwischenzeit Fehler in der Übersetzung und im Satzbau herausgestellt. Wann und ob überhaupt die offiziellen Dokumente korrigiert würden, sei unklar. Darüber hinaus sei das Layout der Verordnung schwer lesbar, weil Artikel, Absätze und Literale kaum hervorgehoben würden. "Aus meiner Sicht kann man mit diesem Material nicht produktiv arbeiten", resümiert der Datenschutzexperte - auch vor dem Hintergrund, dass sich der Umfang von 37 Seiten des Bundesdatenschutzgesetzes auf 88 Seiten der EU-DSGVO erhöht hat. "Doch ganz offensichtlich legt Brüssel keinen Wert darauf, dass wir Datenschützer uns diese Verordnung systematisch erschließen können. Auch die von uns betreuten Unternehmen haben quasi keine Möglichkeit, 'mal eben' in die Verordnung zu schauen."
Diese Mängel beseitigt eine Neustrukturierung auf http://www.privacy-regulation.eu (http://www.privacy-regulation.eu), wo der amtliche Text übersichtlich auf einer schlanken Webseite angezeigt wird, die zudem auf Mobilgeräten bequem zu lesen ist. Für den ersten Einstieg werden auch Querverweise zum (noch) geltenden Bundesdatenschutzgesetz aufgezeigt - somit finden sich die Leser noch schneller zurecht. "Und dann ist da ja auch noch die Herausforderung, dass man sich, zukünftig noch intensiver als heute, mit Kollegen in anderen Ländern austauschen will und muss. Denn der Datenschutz wird ab 2018 weitaus internationaler", erklärt Vollmer. Daher liefert http://www.privacy-regulation.eu (http://www.privacy-regulation.eu) den Verordnungstext nach und nach in allen von Brüssel übersetzten Landessprachen - aktuell stehen die Texte schon in 15 Sprachen zur Verfügung.
Laut Vollmer sei es höchste Zeit, sich mit der Grundverordnung zu beschäftigen, denn nach Verstößen gegen die Bestimmungen können hohe Geldstrafen verhängt werden - bis zu 20 Millionen Euro. Auch Beschwerden durch unzufriedene Kunden sowie Schadenersatzforderungen könnten die Folge sein. Gerade deshalb sei ein übersichtliches Informationsangebot zur Grundverordnung so wichtig: "Am besten setzen Datenschutzbeauftragte einen Bookmark auf die Seite. Denn ich bin überzeugt davon, dass dieses Thema während der Umsetzungsphase noch richtig heiß gekocht werden wird."
Bildquelle: Rainer Sturm / Pixelio.de
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