Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Urheberrecht


PC, Information & Telekommunikation

In Wohngemeinschaften ist häufig der Hauptmieter Inhaber des Internetanschlusses. Das heißt aber nicht, dass er automatisch für illegale Downloads der Untermieter haftet. Und er muss diese auch nicht über illegales Filesharing belehren. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Hamburg.
AG Hamburg, Az. 36a C 45/16

Hintergrundinformation:
Privatpersonen erhalten in großer Zahl Abmahnungen wegen illegalen Filesharings. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff der "Störerhaftung". Dabei geht es darum, dass jemand, der lediglich die technischen Voraussetzungen geschaffen hat - wie etwa das Anschließen eines WLAN-Routers oder das Einrichten eines Telefonanschlusses - für den Urheberrechtsverstoß eines anderen haften und die Abmahnkosten sowie Schadenersatz zahlen soll. Der Fall: Die Mieterin einer Wohnung hatte im Rahmen einer Wohngemeinschaft einzelne Zimmer untervermietet. Nun mahnte eine Anwaltskanzlei sie im Auftrag eines Musikunternehmens wegen illegalen Filesharings ab. Von ihrem Anschluss aus hatte jemand ein Musik-Album heruntergeladen und anderen Nutzern zum Tausch angeboten. Die (Haupt-) Mieterin sollte als Anschlussinhaberin nun rund 1.200 Euro Anwaltskosten und 2.500 Euro Schadenersatz zahlen. Sie weigerte sich jedoch: Sie habe sich zur Zeit des Verstoßes gar nicht in der Wohnung aufgehalten. Der Internetanschluss befinde sich in einem Zimmer, das sie untervermietet habe, und das die Untermieterin selbst wiederum zeitweilig untervermietet habe. Deren Untermieter habe den Verstoß vor Zeugen zugegeben. Das Urteil: Das Amtsgericht Hamburg wies nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Zahlungsklage des Musikunternehmens gegen die Frau ab. Die Hauptmieterin habe genug Argumente vorgetragen, um es wahrscheinlich zu machen, dass eine andere Person den Verstoß begangen habe. Sie habe nicht die Pflicht, den eigentlichen Täter selbst zu ermitteln. Sie hafte weder als Täterin noch als "Störerin". Als Inhaberin des Internetanschlusses sei sie ohne besonderen Anlass nicht dazu verpflichtet, volljährige Benutzer der Wohnung darüber zu belehren, dass Filesharing illegal sei. Dass der Untermieter Franzose sei, ändere daran gar nichts - denn auch in Frankreich hätten Urheberrechtsverletzungen Konsequenzen.
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 31. August 2016, Az. 36a C 45/16


Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher AG Hamburg Filesharing Internetanschluss Hauptmieter Untermieter illegale Downloads Störerhaftung Urheberrechtsverstoß

http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 38
PM gesamt: 421.085
PM aufgerufen: 71.388.516