Privater Laptop bei beruflicher Nutzung absetzbar
30.07.2019
PC, Information & Telekommunikation
Vorgesetzte bieten ihren Mitarbeitern zunehmend ein begrenztes Home-Office an. So kann sich der Mitarbeiter z. B. an Tagen mit prekärer Verkehrssituation die Fahrt ins Büro sparen, zwischendurch unkompliziert einen privaten Termin wahrnehmen oder hat die Möglichkeit, neben der Arbeit ein erkranktes Kind zu Hause zu pflegen. Nicht immer wird von der Firma ein Notebook zur Verfügung gestellt. Wird im Büro z. B. noch mit einem immobilen PC gearbeitet, nutzen Mitarbeiter oftmals zu Hause ihren privaten Laptop oder ihren privaten PC, um für die Firma Aufgaben zu erledigen. In diesem Fall spricht man steuerlich betrachtet von einer gemischten Nutzung, die anteilsmäßig absetzbar ist.
Nutzungsanteile ermitteln
Wird der private Laptop betrieblich mitgenutzt, können die Kosten der Anschaffung und des Unterhalts des eigenen Gerätes entsprechend dem Anteil des betrieblichen Gebrauchs bei der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden. "Das ist unter Umständen sogar möglich, wenn die Anschaffung des privaten Gerätes schon vor der betrieblichen Nutzung erfolgte", erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.). "Voraussetzung ist, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer noch nicht überschritten wurde." Die Abschreibungszeit für Notebooks, Laptops oder PCs liegt regelmäßig bei drei Jahren. Der noch nicht abgeschriebene Restwert kann dann noch anteilig abgesetzt werden.
Büroberufe haben gute Karten
Es gibt zahlreiche Büroberufe, bei denen eine 50-prozentige Nutzung gegeben ist. In diesem Fall werden die Kosten zur Hälfte bei der Einkommensteuer angesetzt. Ein höherer Nutzungsanteil ist z. B. bei Grafikern, Redakteuren, Lehrern oder Wissenschaftlern oft möglich. Wird der PC zu neunzig Prozent oder mehr beruflich genutzt, entfällt der private Nutzungsanteil steuerrechtlich und der PC ist zu hundert Prozent absetzbar. Schlechte Karten haben Steuerpflichtige, deren Beruf keinen PC erfordert. Nutzen beide Ehepartner gemeinsam einen PC beruflich, können beide eine anteilige Nutzung absetzen.
Nachweis beruflicher Nutzung
Um dem Finanzamt die berufliche Nutzung glaubhaft zu machen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder ist Home-Office im Arbeitsvertrag festgehalten oder es liegt diesbezüglich ein Schriftstück vom Vorgesetzten vor. Sind keine Nachweise vorhanden, muss bei der Einkommensteuer alljährlich detailliert angeführt werden, welche Aufgaben zu Hause am PC erledigt werden. Etwas aufwendiger ist das dreimonatige Führen eines Nutzungstagebuchs, das Datum, Uhrzeit, Dauer und Zweck der Nutzung dokumentiert und untermauert. Ähnlich wie bei einem Fahrtenbuch.
Höhe des Kaufpreises relevant
Liegt der Kaufpreis des Notebooks unter 952 Euro inklusive der Mehrwertsteuer, kann das Gerät im Anschaffungsjahr sofort steuerlich abgesetzt werden. Wird für das Notebook gleichzeitig noch Zubehör, wie z. B. ein Laserdrucker samt Druckpatronen, angeschafft, kann es passieren, dass der Anschaffungspreis für das Gesamtpaket über 952 Euro brutto, der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, liegt. Dann sind die gesamten Kosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren zu verteilen, wobei sie im Jahr der Anschaffung nur anteilig nach Monaten berücksichtigt werden.
http://www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)
Bildquelle: marjan4782
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf
Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Jörg Gabes
13.10.2020 | Jörg Gabes
Welche Bonuszahlungen von Krankenkassen wirken sich steuerlich aus?
Welche Bonuszahlungen von Krankenkassen wirken sich steuerlich aus?
06.10.2020 | Jörg Gabes
Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen
Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen
29.09.2020 | Jörg Gabes
Ist Streikgeld zu versteuern?
Ist Streikgeld zu versteuern?
22.09.2020 | Jörg Gabes
Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
08.09.2020 | Jörg Gabes
Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei
Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | heinekingmedia GmbH
Effiziente Unternehmenskommunikation mit DSBelements
Effiziente Unternehmenskommunikation mit DSBelements
25.11.2024 | Galileo Group AG
Conigma CCM erhält SAP-Zertifizierung
Conigma CCM erhält SAP-Zertifizierung
23.11.2024 | Pro Portfolio Partners
Innovation im Handel: Wie deutsche Investoren von KI-Systemen bei Pro Portfolio Partners profitieren
Innovation im Handel: Wie deutsche Investoren von KI-Systemen bei Pro Portfolio Partners profitieren
22.11.2024 | Aryaka
Aryaka-Umfrage: Fertigungsunternehmen reagieren nur langsam auf Sicherheitsbedrohungen im Netz
Aryaka-Umfrage: Fertigungsunternehmen reagieren nur langsam auf Sicherheitsbedrohungen im Netz
22.11.2024 | H zwo B Kommunikations GmbH
Die Pole Position im Blick: STARFACE Incentive auf dem Nürburgring
Die Pole Position im Blick: STARFACE Incentive auf dem Nürburgring