Pressemitteilung von Ralf Stammerjohann

Was Sie zu den Änderungen für die Kasse 2020 wissen sollten - Neuerung Kassensysteme, Kassensoftware


PC, Information & Telekommunikation

Anforderungen an die Kasse ab 2020

Zum 01.01.2020 Ende der Übergangsregelung

1. Registrierkassen und Computerkassen, die nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach den Anforderungen des BMF-Schreibens nachgerüstet werden können, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

2. Nachrüsten können Sie Kassensysteme, die zwischen November 2010 und 31.Dezember 2019 angeschafft wurden.1. Januar 2020

3. Es gilt die Belegausgabepflicht, d.h. Kassensysteme und elektronische Registrierkassen müssen in der Lage sein, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall einen Bon/ Beleg zu erstellen, digital oder in Papierform.

4. Kassenmeldepflicht beim Finanzamt: Computerkasse und Registrierkassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden, jede einzelne Kasse Ihres Unternehmens. Strafbar ist, wenn Zweitkassen nicht gemeldet wurden. Die Kassenmeldung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung erfolgen. Die Außerbetriebnahme muss auch gemeldet werden.

5. Die Kassensysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, einem Speichermedium und eine digitale Schnittstelle. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.

6. Die TSE ist die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (Hardware) zur Signierung / Verschlüsselung der Bondaten - Zur Zeit gibt es diese noch nicht zu kaufen, den Preis werden wir Ende des Jahres mitteilen.

7. Eine Einheitliche Schnittstelle - die DFKA Taxomie bzw. DSFIN-K Schnittstelle für die steuerliche Außenprüfung - werden wir in 2-3 Monaten anbieten. Für Wartungskunden (vor dem 31.07.2019) wird die Schnittstelle kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für alle anderen wird der Preis noch mitgeteilt.

8. Ab dem 01.01.2020 muss der Bon entweder ausgedruckt oder digital angezeigt werden. Sie dürfen den Bondruck nicht mehr unterdrücken, daher benötigen Sie eine große Kundenanzeige 7"" oder 8" für 145,00 Euro netto

9. Auf den Bons wird die Verschlüsselung zu lesen sein und ein 2D Barcode. 2D Barcodescanner ab 99,00 Euro erhältlich.

10. Sichern Sie die Kassendaten jeden Tag, Sie haben eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

Die E+S Kassensysteme ist Mitglied im Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssysteme - DFKA. Unsere Information zu den Änderungen sind vom DFKA.Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Telefon 02842-9328660
Bis wann muss mein Kassensystem den neuen Vorschriften entsprechen, kann ich es nachrüsten?

Das hängt vom Kaufdatum ab

1. Anschaffungsdatum nach dem 25.11.2010
Wenn der Herseller die Nachrüstung ermöglicht, können Sie das System bis zum 01.Januar 2020 nachrüsten
Wenn der Hersteller die Nachrüstung nicht ermöglicht, dann greift eine Schonfrist bis 2023 (Vorraussetzung die bisherigen Auflagen ab 2010 sind erfüllt)

Wurden Registrierkassen nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft, die den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen und die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht erfüllen, dürfen diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 abweichend von den § 146a und § 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung weiter verwendet werden."

2. Anschaffungsdatum vor dem 25.11.2010
Wenn der Herseller die Nachrüstung ermöglicht, können Sie das System bis zum 01.Januar 2020 nachrüsten
Falls nein, benötigen Sie ab dem 01.Januar 2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist).

Aktuell zum 03.04.2019 gibt es unseres Wissen kein einziges Kassensystem, dass über eine durch das BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügt. Möglicherweise wird der Termin für die BSI-Zertifizierungspflicht jedoch verschoben. Bislang hat sich der Gesetzgeber dazu nicht geäußert.

Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme Kasse 2020 - TSE und Taxomie (https://www.pos-software.de/gobs-gdpdu-gobd-gesetzliche-anforderungen-an-die-kasse/)
kasse kasse 2020 kasse tse kasse technische sicherheitseinrichtung kasse taxomie kassenprüfung kassensystem kassensystem tse kassensoftware kassensoftware tse kassensysteme

http://www.pos-software.de
E+S Kassensysteme Inh. Dipl. Ing. R.Stammerjohann
Marie-Curie-Strasse 6 47475 Kamp-Lintfort

Pressekontakt
http://www.pos-software.de
E+S Kassensysteme Inh. Dipl. Ing. R.Stammerjohann
Marie-Curie-Strasse 6 47475 Kamp-Lintfort


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ralf Stammerjohann
24.09.2019 | Ralf Stammerjohann
Hochwertige Kassensoftware für den Einzelhandel
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | Galileo Group AG
Conigma CCM erhält SAP-Zertifizierung
21.11.2024 | yellow house GmbH
Bisalina Speedruns powered by REWE
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 27
PM gesamt: 419.057
PM aufgerufen: 71.061.768