Pressemitteilung von René Jochum

Gefährlich: Illegale Feuerwerkskörper aus dem Internet


PC, Information & Telekommunikation

Wer es an Silvester krachen lassen will, kann sich ab 29. Dezember in Baumärkten und Discountern mit Böllern und Raketen eindecken. Bei Feuerwerk-Shops im Internet lassen sich Feuerwerkskörper dagegen schon seit Wochen vorbestellen. Doch Vorsicht: Wer nicht aufpasst, holt sich per Mausklick hochgefährliche, illegale Explosivstoffe ins Haus. COMPUTERBILD zeigt, wie Käufer beim Online-Böller-Kauf auf der sicheren Seite bleiben (Heft 1/2012, ab Samstag am Kiosk).

Neben seriösen Pyrotechnik-Shops tummeln sich dubiose Anbieter im Netz, die ihren Sitz meist im Ausland haben und verbotene, extrem gefährliche Feuerwerkskörper verkaufen. Für Laien ist das aber nicht immer auf den ersten Blick erkennbar: Viele dieser ausländischen Shops erwecken mit deutschsprachigen Angeboten den Eindruck, dass ihre Artikel problemlos auch hierzulande verwendet werden dürfen. Oft sollen ein EU-weiter Versand sowie ein CE-Zertifikat Seriosität suggerieren. Grundsätzlich ist aber nur Feuerwerk mit einer Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) in Deutschland zugelassen - wer illegale Böller erwirbt, macht sich strafbar.

COMPUTERBILD stieß im Internet auf etliche Shops, die Feuerwerkskörper ohne BAM-Zulassung anboten. Die Seiten verlangten bei Stichproben keinen Altersnachweis. Unglaublich: Im Angebot waren sogar Großfeuerwerksbomben, die nur ausgebildete Pyrotechniker mit Mörsern abfeuern dürfen und Rauchgranaten für die Bundeswehr, die gar nicht auf dem freien Markt erhältlich sein dürften. Kim Stattaus, Pyrotechniker und Diplomingenieur sowie Sachverständiger für illegales Feuerwerk bei der BAM, warnt: "In ausländischen Böllern befindet sich oft "Blitzknallsatz", ein Gemisch aus Perchlorat und Aluminium. Diese Mixtur ist hochexplosiv und hierzulande nicht erlaubt. In illegalen Böllern aus Polen fanden wir bis zu 60 Gramm davon. Für tödliche Verletzungen reichen aber schon zwei Gramm aus."

Wer beim Böllerkauf kein Risiko eingehen will, sollte im Impressum des Shops prüfen, ob dieser seinen Sitz in Deutschland hat und nur Feuerwerk mit BAM-Zulassungsnummer kaufen. Ob eine angegebene BAM-Nummer stimmt, lässt sich im Internet nachlesen, beispielsweise unter klasseiidb.feuerwerk.net. Seriöse Böller-Shops weisen zudem darauf hin, dass Silvesterfeuerwerk der Kategorie II nur an Personen über 18 Jahre und nur an den letzten drei Werktagen im Jahr verkauft werden darf.

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