Advoware Smartphonekalender: Kanzleitermine auf dem iPhone
27.07.2012 / ID: 71548
PC, Information & Telekommunikation
Nordwalde, 27. Juli 2012. Es ist ein oft erlebtes Ärgernis: das Kanzleisekretariat vereinbart in Abwesenheit des Anwalts mit einem Mandanten einen neuen Termin, von dem der Anwalt selbst, der sich gerade bei Gericht befindet, nichts erfährt. Folge: ein verpasster Termin und ein verärgerter Mandant. Dabei muss das nicht sein: mit dem neuen Advoware Smartphonekalender der Hülskötter & Partner Consulting und Vertriebs GmbH aus Nordwalde werden sämtliche Termineinträge zwischen Advoware-und Smartphone-Kalender automatisch aktualisiert. Verpasste Termine gehören damit der Vergangenheit an. Und das zu einem äußerst lukrativ Preis.
Der neue Advoware Smartphonekalender stellt eine perfekte Verbindung zwischen dem Kanzleikalender und dem Smartphone des Anwalts dar, der auch während der Außentermine jederzeit Zugriff auf seine Termine benötigt. Und das höchst zuverlässig, wartungsarm, leicht installierbar und vor allem abhörsicher. Denn die größte Katastrophe bei solch einem IT-Dienst ist die Möglichkeit, dass Termindaten in die falschen Hände geraten. Das ist mit dem Advoware Smartphonekalender ausgeschlossen, da sämtliche Transaktionen zwischen Advoware- und Smartphonekalender hochverschlüsselt und abhörsicher stattfinden. Das entspricht einer Internetverbindung beim Online-Banking, die im 128-Bit-SSL-Modus erfolgt.
Der Advoware Smartphonekalender stellt zudem gerade für kleinere Anwaltskanzleien eine geeignete Alternative zum Microsoft Exchange Server dar, der zwar ähnliche Funktionen bereit hält, aber sowohl in der Anschaffung als auch bei der Wartung und Installation die aufwändigere Variante darstellt. Denn mit einem Einführungspreis von 195 Euro* (bis 15.8.2012) und dem regulären Preis (ab 16.8.2012) von 260 Euro* liegt der Advoware Smartphonekalender in einem Preisbereich, der hinsichtlich Funktionsumfang, Zuverlässigkeit und Sicherheit sehr lukrativ ist.
Zudem genügt der Advoware Smartphonekalender den Anforderungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) und des § 203 StGB hinsichtlich der Schweigepflicht von Anwälten und Notaren. Diese Sicherheit sollte jedes Produkt garantieren, mit dem sich Termine zwischen Kanzlei- und Smartphone-Kalender synchronisieren lassen.
(* Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise, also exklusive 19 Prozent Umsatzsteuer)
Weitere Informationen:
Advoware Smartphonekalender vs. Microsoft Exchange Server (http://bit.ly/O1VObh)
So richten Sie den Advoware Smartphonekalender richtig ein (http://bit.ly/LS3c7h)
http://www.huelskoetter.info
Hülskötter & Partner Consulting und Vertriebs GmbH
An den Bahngleisen 10 48356 Nordwalde
Pressekontakt
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