FBDi Umweltticker: Lithium-Batterien als Fracht im Luftverkehr
20.04.2016 / ID: 224578
Elektro & Elektronik
Bad Birnbach, 18. April 2016 - Lithium-Battereien und -Zellen verlangen aufgrund ihrer potenziellen Brand- und Explosionsgefahr das Beachten komplexer Vorschriften bei der Beförderung (einschl. das Verpacken, Verladen und Versenden). So gibt es für die Luftbeförderung seit dem 1.4.2016 neue, verbindliche Vorschriften der ICAO (International Civil Aviation Organization)/IATA (International Air Transport Association) für Versender und Verpacker von Lithium-Ionen-Batterien (UN3480) und von Lithium-Metall-Batterien (UN3090).
Lithium-Ionen-Batterien (UN3480): (einschl. Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
- Eingeschränkter Ladezustand: Die Ladekapazität darf nicht mehr als 30% betragen. Davon ausgenommen sind Batterien, die Zubehör beiliegen oder in jenem verbaut sind.
- Beschränkung der Paketmenge: Für Batterien, die nach Teil II der Packing Instruction 965 (nur Batterien) verpackt sind, gilt: Der Versender darf nicht mehr als ein Section II Paket pro Sendung verschicken (dies entspricht 2,5 kg Nettogewicht!).
- Umverpackung: Sendungen mit Lithium-Ionen Batterien nach Teil II der Packing Instruction 965 dürfen in Umverpackungen nur ein Section II Paket - 8 Zellen oder 2 Batterien (nur Batterien) enthalten.
Lithium-Metall-Batterien (UN3090): (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
- Beschränkte Paketmenge: Auch für Batterien, die nach Teil II der Packing Instruction 968 (nur Batterien) verpackt sind, gilt: Der Versender darf nicht mehr als ein Section II Paket pro Sendung verschicken.
- Sendungen mit Lithium-Metall-Batterien nach Teil II der Packing Instruction 968 dürfen in Umverpackungen nur ein Paket enthalten.
Getrennter Versand der Batterien: Der Versender muss Sendungen, die diese UN3080 / UN3480 Lithiumbatterien (nur Batterien) enthalten, getrennt von anderen Versandgütern als Fracht versenden. Zudem muss jeder Sendung ein Dokument beiliegen mit dem Hinweis darauf, dass das Versandstück Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthält.
Bestehen Sendungen aus Packstücken mit Lithium-Batterien und normaler (nicht-eingeschränkte) Fracht, ist die Angabe der Anzahl der Packstücke mit Lithium-Batterien auf dem Luftfrachtbrief erforderlich. Fehlt diese, wird die gesamte Sendung als Versandstücke mit Lithium-Batterien deklariert. Der FBDi weist weiter darauf hin, dass bei nicht übereinstimmenden Angaben im Luftfrachtbrief und der Kennzeichnung von Gefahrgutsendungen diese nicht zum Luftfrachttransport akzeptiert werden können.
Neu ist auch seit 1.4.2016 ein übergangsweises Verbot des Governing Council der ICAO für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen. Davon ausgenommen sind Lithium-Ionen-Batterien in elektronischen Geräten von Fluggästen bzw. von Besatzungsmitgliedern
http://www.fbdi.de
FBDI e. V.
Mayrweg 5 84364 Bad Birnbach
Pressekontakt
http://www.lorenzoni.de
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Landshuter Straße 29 85435 Erding
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Wolfram Ziehfuss
24.05.2018 | Wolfram Ziehfuss
Geschäftsführerwechsel beim FBDi Verband
Geschäftsführerwechsel beim FBDi Verband
10.04.2018 | Wolfram Ziehfuss
Workshop "Substanzregelung Elektronik" zur Einhaltung gesetzlicher Umweltdirektiven
Workshop "Substanzregelung Elektronik" zur Einhaltung gesetzlicher Umweltdirektiven
21.03.2018 | Wolfram Ziehfuss
Aufforderung an die EU-Kommission
Aufforderung an die EU-Kommission
05.03.2018 | Wolfram Ziehfuss
Zweistelliges Wachstum in der Dt. Bauelemente-Distribution
Zweistelliges Wachstum in der Dt. Bauelemente-Distribution
18.12.2017 | Wolfram Ziehfuss
FBDi: Neue Verordnungen und ihre Relevanz für die Elektronik-Distribution
FBDi: Neue Verordnungen und ihre Relevanz für die Elektronik-Distribution
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.08.2026 | ABW Automatendreherei Brüder Wieser GmbH
Lieferengpässe bei Kleinteilen: ABW erweitert Kapazitäten für Elektromotoren-Komponenten
Lieferengpässe bei Kleinteilen: ABW erweitert Kapazitäten für Elektromotoren-Komponenten
24.08.2026 | ZIEGLER Maschinenwelt GmbH
Trockenschliff gegen Nassschliff: Werkstätten vergleichen Schleifverfahren im Praxiseinsatz
Trockenschliff gegen Nassschliff: Werkstätten vergleichen Schleifverfahren im Praxiseinsatz
21.08.2026 | LED2WORK GmbH
Fachkräfte werden knapper: ihre Arbeitsplätze müssen besser werden
Fachkräfte werden knapper: ihre Arbeitsplätze müssen besser werden
20.08.2026 | mysim24
Smartphone-Trend 2026: Warum eSIM-only-Handys zum neuen Standard werden
Smartphone-Trend 2026: Warum eSIM-only-Handys zum neuen Standard werden
19.08.2026 | WEISUN Industrial Co., Ltd.
FOPLP-Ofen für Aushärtung und Tempern erhält dedizierte Kammer für 310-mm-Panels
FOPLP-Ofen für Aushärtung und Tempern erhält dedizierte Kammer für 310-mm-Panels

