Percy Görgens: "Ich kann mein Erfahrungswissen einbringen"
19.01.2018
Elektro & Elektronik

"Ich bin als Abgeordneter des ZVEI, Mitglied im Arbeitskreis 713.1.16," sagt Percy Görgens. "Dort soll ich die Interessen des ZVEI vertreten." Was ihn dabei motiviert: "Mich hat schon immer geärgert und fasziniert zugleich, was in so einer Norm alles geregelt, oder nicht geregelt wird. Deswegen wollte ich unbedingt mal an einer Norm mitarbeiten und der ZVEI hat mir diese Möglichkeit eröffnet."
Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE dient als moderne, gemeinnützige Dienstleistungsorganisation der sicheren und rationellen Erzeugung, Verteilung und Anwendung der Elektrizität, heißt es auf der Internetseite, und so dem Nutzen der Allgemeinheit. Sie ist die nationale Organisation, um Normen und Sicherheitsbestimmungen zu erarbeiten für die Bereiche Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik.
Die DKE ist ein Organ des Deutschen Instituts für Normung sowie des VDE und vertritt Deutschland mit auf europäischer Ebene. "Die Arbeitsergebnisse der DKE sind integraler Bestandteil des Deutschen Normenwerks", erklärt Percy Görgens. "Ihre elektrotechnischen Sicherheitsnormen bilden als VDE-Bestimmungen gleichzeitig das VDE-Vorschriftenwerk."
Teil 1: Gefahrenwarnanlagen für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Räume
Derzeit arbeite der Ausschuss an der Überarbeitung der beiden Teile der VDE0826, so Görgens. Seit dem 7. September 2016 wird Teil 1 überarbeitet. Darin geht es um Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. "Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen. Außerdem werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen beschrieben." Es sei zu erwarten, dass auch auf Smart-Home-Anwendungen verwiesen werde. "Aber nur insoweit keine anderen Richtlinien, Verordnungen und Auflagen dafür gelten", so Görgens. "Dabei fallen mir spontan die Normen DIN 14675 oder DIN VDE0833 ein."
Teil 2: Brandwarnanlagen zusätzlich für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten
Seit 31. Mai 2017 wird an dieser Vornorm gearbeitet: "Die VDE0826 Teil 2 legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen fest." Sie beschreibe die Anforderungen an Branderkennung und Brandmeldung für Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten sowie besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte. "Ich rechne fest damit, dass es hier künftig einen Mix aus der DIN 14676 und der VDE0833-2 geben wird", sagt Görgens. "Rauchwarnmelder haben zum Beispiel grundsätzlich eine Überwachungsfläche von 60 Quadratmetern. Allerdings müssen diese von einer Fachfirma montiert werden." Als Fachfirma gelte man, wenn man eine ELEKTROFACHKRAFT GMA, wie in 0833-1 definiert, beschäftige. Das nächste Treffen ist im Januar geplant, denn werden die Einsprüche behandelt.
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