Stereoanlagen längst nicht mehr Störenfried nummer Eins
28.02.2011
Elektro & Elektronik
Stereoanlagen im Alltag - längst nicht mehr der Störenfried Nummer Eins
Noch vor einem Jahrzent wollte jedes Kind zu seinem Geburtstag oder Weihnachten eine nagelneue Stereoanlage haben. Das Abspielen von CD war der neueste Schrei und die meisten Stereoanlagen konnten sogar noch die alten Kasseten mit Kindergeschichten drauf abspielen. Dabei kam es nicht selten dazu, dass die Lautstärke der Stereoanlage den Eltern oder Nachbarn schnell mal auf die Nerven ging. Mit dem Aufkommen von MP3´s haben CDs einen Großteil ihrer Popularität eingebüßt. Eine moderne Stereoanlage (http://www.elektronik-star.de/Stereoanlagen_c158.htm) muss MP3´s von einem USB Stick, MP3 Player und natürlich einem iPod oder iPhone abspielen können.
Neue Störenfriede sind auch nicht mehr zwingend die herkömmliche Stereoanlage, sondern meist die Boxen, die direkt an den Computer angeschlossen werden und aus denen Musik und Geräusche aus Filmen oder YouTube Videos schallt. Nicht selten wird durch die oftmals sehr unterschiedliche Geräuschkulisse in Filmen, wie z.B. der Unterschied zwischen lauten Aktionszenen und leiseren Konversationen, die angeschlossene Anlage an Computern zum Problem.
Doch es gibt auch noch die klassischen Störenfriede wie zu laute Fernseher oder Stereoanlagen die an Fernseher angeschlossen werden.
Moderne Stereoanlagen können Sie im DJ Online Shop (http://www.elektronik-star.de/) http://www.elektronik-star.de günstig erwerben. Ob integriertes Internetradio, iPod Dockingstation, DVD Stereoanlagen oder Netzwerkplayer, Sie finden eine große Auswahl an Stereoanlagen garantiert zum besten Preis-Leistungsverhältnis.
Geräuschprobleme im Alltag können durch einfache Lautstärkeregulierungen oder Bass und Equalizereinstellungen leicht umgangen werden. So wird auch der Kauf einer modernen Stereo- oder Microanlage nicht wieder zum altbekannten Störenfried.
Rechtliche Möglichkeiten für ein Vorgehen gegen eine zu hohe Geräuschkulisse gibt es zu Hauf. Doch oftmals können diese ein persönliches Verhältnis in einer Miet- oder Eigentümergemeinschaft einschränken. Wichtig ist es die Ruhezeiten zwischen 22 bis 6 Uhr einzuhalten und die vorgeschriebenen 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts nicht zu überschreiten.
http://www.elektronik-star.de/
Chal-Tec GmbH
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