Pressemitteilung von Daniel Görs

Ratenkauf mit 0-Prozent-Finanzierung: Vorsicht vor Lockangeboten und überflüssiger Restschuldversicherung


Elektro & Elektronik

Hamburg / Wentorf, 1. Februar 2013 - Heute kaufen, in ferner Zukunft bequem die Raten abzahlen und das alles zu scheinbar unschlagbar günstigen Zinssätzen: Mit sensationellen Krediten locken gerade diesen Winter nicht wenige Händler zum Kauf - auch wenn dem Verbraucher eigentlich kein Geld mehr zur Verfügung steht. Insbesondere die großen Elektrofachmärkte versprechen häufig sogar eine "0%-Finanzierung", bei der die Konsumenten den Kredit vermeintlich geschenkt bekommen. Für viele Verbraucher ist dies dann auch die Gelegenheit zuzuschlagen.

"Dabei haben die Händler auch kein Geld zu verschenken, unter dem Strich können die Angebote sogar deutlich teurer sein als zunächst angenommen", warnt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 ( http://www.tarifcheck24.com/ ), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Finanz- und Versicherungsvergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr. "Wir beobachten zudem, dass es mittlerweile Standard ist, den Verbraucher zu einer überflüssigen Restschuldversicherung der 0% Finanzierung zu überreden."

Versteckte Kosten: Aussagekräftig ist allein der effektive Jahreszins

Um Tricks, die Kredite günstig aussehen zu lassen, sind die Werbeprofis der Händler selten verlegen. So wird häufig ganz allgemein von einem Zinssatz gesprochen, auf den aber noch "Verwaltungsgebühren" aufgeschlagen werden, die im Kleingedruckten versteckt sind. Oder es wird vor dem Zinssatz ein "ab" gesetzt, was nichts anderes bedeutet, als dass die tatsächliche Zinsbelastung auch deutlich höher ausfallen kann.

Bewerben die Händler die geringe monatliche Belastung, kann es ein Zeichen dafür sein, dass der Zins über das gesamte Jahr gerechnet höher ausfällt. "Käufer sollten sich stets nur am effektiven Jahreszins orientieren. Im Gegensatz zum allgemein gehaltenen Zinssatz gibt dieser nämlich alle Kosten an, die der Kredit insgesamt verursacht - inklusive der versteckten Gebühren im Kleingedruckten", sagt Kreditexperte Jan Schust.

"Sicherheitspakete" und Restschuldversicherung ist bei kleineren Anschaffungen überflüssig

Grundsätzlich haben Kreditnehmer die Möglichkeit, einen Restschuldversicherungsvertrag als sogenanntes "Sicherheitspaket" abzuschließen. "Restschuldversicherungen werden von den Banken für fast alle größeren Finanzierungen angeboten, aber in letzter Zeit auch schon bei geringpreisigen Konsumgütern wie beispielsweise Elektroartikel und Möbel", weiß Branchenkenner Jan Schust.

Doch anders als etwa bei Baukrediten und anderen Finanzierungen, bei denen es um mehrere tausend Euro geht, ist die Kreditzusage bei geringpreisigen Finanzierungen vom Abschluss einer derartigen Restschuldversicherung nicht abhängig. "Ohnehin ist eine solche Abhängigkeit nicht erlaubt!" warnt Finanzexperte Jan Schust von TARIFCHECK24.

Grundsätzlich ist die Funktion der Restschuldversicherung eine Absicherung zweier Vertragspartner. Der Kreditgeber möchte verhindern, dass der Kredit notleidend wird. Der Kreditnehmer möchte sich vor den Folgen bestimmter Situationen schützen, die zu einer Zahlungsunfähigkeit führen können. Dass eine Restschuldversicherung elementare Schäden wie den Todesfall des Kreditnehmers und damit die Hinterbliebenen vor finanziell verheerende Folgen absichert, kann eine gute Lösung sein.

Bei einer Finanzierung eines Fernsehers, der 300 Euro kostet, ist das finanzielle Risiko hingegen überschaubar und eine Restschuldversicherung, die vor Tod, Arbeitslosigkeit und / oder Berufsunfähigkeit absichern soll, für den Verbraucher schlicht überflüssig, für den Kreditgeber hingegen aber ein schönes Zusatzgeschäft. Wenn ein Kreditnehmer darüber hinaus bereits über eine private Unfallversicherung ( http://www.tarifcheck24.com/unfallversicherung/vergleich/ ), eine Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und / oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung ( http://www.tarifcheck24.com/berufsunfaehigkeitsversicherung/vergleich/ ) verfügt und damit einen erforderlichen Leistungsanspruch besitzt, kann ohnehin auf eine Restschuldversicherung verzichtet werden.

Nur durch Vergleichen von Produkten und Krediten kann das individuell beste Angebot gefunden werden

Selbst ein niedriger effektiver Jahreszins und der Verzicht auf eine Restschuldversicherung garantieren noch keinen günstigen Einkauf. So gewähren beispielsweise viele Autohäuser einen "Barzahlerrabatt", der bis zu 20 Prozent der Kaufsumme betragen kann - nur dass die wenigsten Verbraucher auch Tausende Euro direkt im Autohaus auf den Tisch legen können. Berechnet und aggressiv beworben werden aber die Angebote, denen die hohen Barzahlerrabatte kalkulatorisch zugrunde liegen.

Ein anderes Beispiel: Elektrohändler nehmen per Ratenzahlung gekaufte Produkte von der derzeit laufenden Rabattaktion aus. "Entfallen wegen der Kreditzahlung Vergünstigungen, muss dieser Verlust natürlich als versteckte Kosten gewertet und in die Ratenzahlung mit einkalkuliert werden", sagt Jan Schust vom Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24. Auch bringt einem das günstigste Finanzierungsmodell wenig, wenn das Produkt selbst bei der Konkurrenz oder im Internet deutlich billiger angeboten wird.

Um eine günstige Finanzierung zu ermitteln, sollten Verbraucher sämtliche anfallenden Kosten vergleichen. Zunächst gilt es zu ermitteln, ob das Produkt überteuert angeboten wird. Ein Blick auf die Angebote der Konkurrenz hilft fast immer weiter, alternativ bieten viele Vergleichsseiten im Internet auch immer einen guten Überblick über das derzeitige Preisniveau.

Ob das angebotene Finanzierungsmodell zum Produkt tatsächlich günstig ist, kann ebenfalls im Internet recherchiert werden. Kreditvergleiche wie auf http://www.tarifcheck24.com/kredit/vergleich/ zeigen einfach und unverbindlich, wie viel Zinsen Banken tagesaktuell für die notwendige Kreditsumme verlangen. "Kombinieren die Verbraucher einen günstigen Produktanbieter mit einem günstigen Kreditanbieter, sind die Kosten fast immer deutlich unterhalb der Lockangebote der Händler - selbst wenn diese als unschlagbar günstig beworben wurden", sagt Vergleichsprofi Jan Schust.
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http://www.tarifcheck24.com
TARIFCHECK24 - Das Onlinevergleichsportal
Zollstraße 11b 21465 Wentorf bei Hamburg

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