Pressemitteilung von Dennis Bauer

Pack4Food24 nimmt Kunden die Angst vor dem Verpackungsgesetz


Essen & Trinken

Das Verpackungsgesetz ist in aller Munde, und selbst der letzte Verweigerer sollte mittlerweile realisiert haben, dass es ab 01.01.2019 kein Zurück mehr gibt.
Zum Beginn des neuen Jahres tritt dieses Gesetz nun endgültig inkraft und regelt, dass jegliche Verkaufsverpackungen die in Deutschland an Verbraucher oder verbraucherähnliche Stellen verkauft werden bei einem dualen System lizenziert werden müssen. Das Inverkehrbringen nicht lizenzierter Verpackungen ist ab diesem Zeitpunkt verboten, und so müssen sich Hersteller, Importeure, Händler, aber auch Gastronomen, Imbissbetreiber und Lieferdienste auf die Suche nach einem zugelassenem Entsorgungssystem machen.
Speziell für die zuletzt genannten Unternehmen und den speziellen Fall der Serviceverpackungen für den Verkauf von Speisen, Getränken oder Lebensmitteln im Außerhaus- und To-Go-Bereich wurde eine Ausnahmeregelung getroffen. Obwohl diese die Inverkehrbringer der Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind, haben sie die Möglichkeit die Lizenzierung an ihren Vorlieferanten zu übertragen. Dies soll gerade für Kleinstunternehmen, wie sie in der Gastronomie und dem Lebensmittel häufig zu finden sind, den bürokratischen Aufwand im Zuge der Einführung des Verpackungsgesetzes so gering wie möglich halten.
Ein solcher Vorlieferant ist z.B. die Pro DP Verpackungen aus Ronneburg bei Gera in Thüringen. Mit einem breiten Sortiment an Serviceverpackungen, Einweglösungen, aber auch Hygiene- und Reinigungsartikeln (https://www.pro-dp-verpackungen.de/sortiment-verpackungen-einwegloesungen/), welches am Markt schnell und einfach online im B2B Portal Pack4Food24.de bestellt werden kann, versorgt die Pro DP Verpackungen Restaurants, Bars, Imbissbetriebe, Lieferdienste, Fleischer, Bäcker, usw..
Ein Credo des Verpackungsprofis aus Mitteldeutschland ist es, seinen Kunden eine Vielzahl an Lösungen des täglichen Bedarfs bequem aus einer Hand zu bieten, und so hat man sich entschlossen das B2B Bestellportal Pack4Food24.de (https://www.pack4food24.de/) zum 01.01.2019 auf Preise inklusive der entsprechenden Lizensierungsgebühren umzustellen. So können Kunden ohne Sorge und Auswand auch weiterhin ihrem Tagesgeschäft nachgehen, und die korrekte Lizensierung der verwendeten Serviceverpackungen jederzeit nachweisen.
Selbstverständlich haben Kunden mit eigener Verpackungslizenz auch die Möglichkeit bei Pro DP Verpackungen ohne die Lizenzierungsgebühren zu bestellen, oder sich diese nach Onlinebestellung schnell und unkompliziert erstatten zu lassen.
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https://www.pack4food24.de/Entsorgung-und-Verpackungsordnung
Pack4Food24.de
Heidelbergweg 9 07580 Ronneburg

Pressekontakt
http://www.pro-dp-verpackungen.de
Pro DP Verpackungen
Heidelbergweg 9 07580 Ronneburg


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