Pressemitteilung von Dennis Bauer

Verpackungsgesetz in Deutschland: Pack4Food24 übernimmt Lizenzierungspflicht seiner Kunden


Essen & Trinken

Seit 1. Januar gilt das Verpackungsgesetz (https://www.pack4food24.de/epages/62715841.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62715841/Categories/Blog/Zum_01_01_2019_tritt_das_Verpackungsgesetz_VerpG_in_Deutschland_endg_ltig_in_Kraft) in vollem Umfang, und mehr und mehr gelangt es in den Arbeitsalltag der Gastronomen, Imbissbetreiber, Lebensmittelhändler, usw.. Dafür ist es eigentlich schon ziemlich spät, denn seit Anfang 2019 sind sie als sogenannte Inverkehrbringer von Verpackungen gesetzlich dazu verpflichtet diese bei einem Entsorger im dualen System zu lizenzieren, und sich bei der zentralen Stelle des Verpackungsregisters entsprechend registrieren zu lassen. Grundsätzlich wird vom Verpackungsgesetz festgelegt, dass jede Verpackung die im Endverbraucherhaushalt oder verbraucherähnlichen Stellen anfallen, lizenziert werden müssen.
Unterschieden wird generell in Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen und Serviceverpackungen, wobei Letztere für die oben genannten Unternehmensbereiche wohl am zutreffendsten sein werden. Für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen ist der Hersteller oder Importeur der Waren verantwortlich, Versandverpackungen fallen z.B. bei Onlineshops für das Versenden und Sichern der Ware an, und unter Serviceverpackungen versteht man Trinkbecher, Tragetaschen, Tüten, Pizzakartons, etc. wie sie beim Verkauf in Gastronomie und Einzelhandel anfallen.
Warum auch immer hat man gesetzlich festgelegt, dass die Stelle für die Lizenzierung der Serviceverpackungen zuständig ist, an der die Verpackung "befüllt" an den Verbraucher übergeht. Dies betrifft meist kleine Unternehmen und Selbstständige, welche mit dieser Aufgabe eher überfordert sind. Hier hat der Gesetzgeber mitgedacht und speziell für diesen Bereich die Möglichkeit der Delegierung geschaffen. Dies bedeutet, das z.B. der kleine Imbissbetreiber seinen Vorlieferanten mit der Lizenzierung der Serviceverpackungen beauftragen kann.
Hier macht die Pro DP Verpackungen aus Mitteldeutschland mit ihrem B2B Onlineshop Pack4Food24.de aus dem "kann" eine Selbstverständlichkeit und bietet ihr Sortiment seit 1. Januar 2019 inklusive der entsprechenden Lizenzierungsgebühren für Serviceverpackungen (https://www.pack4food24.de/epages/62715841.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62715841/Categories/Entsorgung_und_Verpackungsordnung) an.
Somit entlastet der Verpackungsspezialist seine Kunden und wird einmal mehr seinem Credogerecht, eine Vielzahl an Lösungen für ein erfolgreiches Tagesgeschäft aus einer Hand zu bieten.
Verpackungsgesetz VerpG Verpackungslizenzierung Serviceverpackungen Zentrale Stelle Verpackungsregister Entsorgungsgebühren Verpackungsordnung Pack4Food24 Pro DP Verpackungen

https://www.pack4food24.de
Pack4Food24.de
Heidelbergweg 9 07580 Ronneburg

Pressekontakt
http://www.pro-dp-verpackungen.de
Pro DP Verpackungen
Heidelbergweg 9 07580 Ronneburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dennis Bauer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.11.2024 | Erlebniszentrum für Mensch & Hund
Hundekekse selbst backen
19.11.2024 | La Bona Vida Versandhandel Inh. Tassilo Schneider
La Bona Vida eröffnet spanischen Online-Shop
12.11.2024 | Gebr. GRAEF GmbH & Co. KG
Mit dem GRAEF Kaffeesortiment Herzenswünsche erfüllen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 17
PM gesamt: 419.047
PM aufgerufen: 71.061.199