Faschingskrapfen von der Steuer absetzen?
06.02.2019 / ID: 311007
Essen & Trinken
Spendiert der Chef in der fünften Jahreszeit seinen ihm unterstellten Mitarbeitern Krapfen, so kann er die Ausgaben für die Krapfen im besten Fall voll als Betriebsausgaben absetzen, sofern das die Firma genehmigt. Ist dies von Firmenseite nicht gewünscht, so kann der angestellte Chef seine privaten Ausgaben wenigstens in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, da die Kosten beruflich veranlasst sind.
Damit das Finanzamt den Steuerabzug anerkennt, muss der Chef auf alle Fälle die Namen der Teilnehmer, den Ort der Bewirtung, das Datum und den beruflichen Anlass festhalten. Berufliche Gründe können zum Beispiel eine Abteilungsbesprechung, ein Dankeschön für die geleistete Arbeit oder die Motivation für ein besonderes Projekt sein. Eine Rechnung sollte natürlich auch vorliegen.
http://www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf
Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Jörg Gabes
13.10.2020 | Jörg Gabes
Welche Bonuszahlungen von Krankenkassen wirken sich steuerlich aus?
Welche Bonuszahlungen von Krankenkassen wirken sich steuerlich aus?
06.10.2020 | Jörg Gabes
Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen
Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen
29.09.2020 | Jörg Gabes
Ist Streikgeld zu versteuern?
Ist Streikgeld zu versteuern?
22.09.2020 | Jörg Gabes
Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
08.09.2020 | Jörg Gabes
Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei
Rufbereitschaft: ausgewiesene Zuschläge sind steuerfrei
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.04.2026 | adSpice GmbH
Werbeagentur für die Gastronomie: adSpice erklärt Fehler und Lösungen
Werbeagentur für die Gastronomie: adSpice erklärt Fehler und Lösungen
10.04.2026 | adSpice GmbH
Contentproduktion Gastronomie: Wie adSpice Restaurants sichtbar macht
Contentproduktion Gastronomie: Wie adSpice Restaurants sichtbar macht
09.04.2026 | Impressions Kommunikation
Der neue Latte aus dem Kühlregal
Der neue Latte aus dem Kühlregal
07.04.2026 | Reserva Balear Select
Butxi bringt scharfe Kult-Soßen nach Deutschland
Butxi bringt scharfe Kult-Soßen nach Deutschland
05.04.2026 | von-thomas.de | Restaurant Thomas
NRW Catering online buchen: von-thomas.de
NRW Catering online buchen: von-thomas.de

