Neues Gesetz: Verstöße gegen Hygienebestimmungen in Gastronromie müssen veröffentlicht werden
07.06.2012
Essen & Trinken
(Rüsselsheim, 07. Juni 2012) Hygieneverstöße in der Gastronomie und Hotellerie geraten ins öffentliche Licht. Mit der Novellierung des sog. Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) müssen schwerwiegende Verstöße gegen Hygienevorschriften veröffentlicht werden. Die neuen Regelungen treten am 01. September in Kraft. Darauf macht der auf Hygiene und Sicherheit spezialisierte Hotel- und Gastronomieberater Ulrich Jander aufmerksam.
"Damit wird der vielfach diskutierten und immer noch nicht fertig geplanten Hygieneampel vorgegriffen", so Jander. Das seit 2007 geltende Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet Behörden Verstöße gegen Hygienevorschriften, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist, veröffentlichen müssen. Zwar müssen die betroffenen Unternehmen vorher grundsätzlich angehört werden. Aber bei Gefahr im Verzug seien Ausnahmen gestattet. "Steht die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern auf dem Spiel, werden Behörden handeln", prophezeit Jander. Der erfahrene und aus dem TV bekannte Hotel- und Gastroexperte hat bereits etliche Krisenfälle in Sachen Sauberkeit und Hygiene erlebt.
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes werden die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern auch über Unternehmen im Gastgewerbe und der Lebensmittelproduktion sowie -verarbeitung weiter ansteigen, so Jander. Denn sämtliche Verbraucheranfragen an Behörden bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro sind ab Herbst kostenfrei. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis.
Betroffene Unternehmen müssen nun noch schneller reagieren. "Die Behörden dürfen ab September Rechtsverstöße zügiger als bisher veröffentlichen", berichtet Jander. Dadurch können gerade inhabergeführte Unternehmen im Gastgewerbe im Krisenfall zeitlich noch mehr unter Druck geraten.
"Immer öfter zeigen TV-Reportagen von den "Küchenchefs" oder Kochprofis wie Christian Rach, wie die eine oder andere Küche aussieht", konstatiert der TV-"Hotelchecker". "Auch ich sehe bei meinen Begehungen häufig unhaltbare Zustände in so manchen Küchen, was der Gast natürlich nicht mitbekommt." Jander wird von Unternehmenschefs gerufen, um Schwachstellen in Sachen Sauberkeit und Hygiene aufzudecken - und abzustellen. "Über die Jahre hat sich bei vielen Betriebsblindheit eingeschlichen - da kommen Antworten wie "das haben wir schon immer so gemacht"", empört sich Jander. Auch bei Einsparungen an der personellen Ausstattung sei vielfach eine direkte - negative - Auswirkung auf die Hygiene festzustellen.
Jander empfiehlt allen Betrieben in Hotellerie und Gastronomie, regelmäßig sich auf einwandfreie Sauberkeit und reibungslose Abläufe im HACCP-Management prüfen und zertifizieren zu lassen. "Eine Prüfung und Zertifizierung dient dem fairen Wettbewerb, so haben alle Lebensmittel verarbeitenden Betriebe dieselben Voraussetzungen", so Jander. Damit werde jenen ein Riegel vorgeschoben, die eine sogenannte Gewinnabschöpfung machen, indem sie abgelaufene und vergammelte Lebensmittel verarbeiten und bei der Reinigung der Küchen Personal einsparen. "Es geht uns einzig und allein um den Verbraucherschutz und die Gesunderhaltung der Gäste", so Jander abschließend.
Der aus dem TV bekannte "Hotelchecker" Ulrich Jander vergibt ein bundesweit gefragtes Siegel für Sauberkeit in der Gastronomie. Mit dem "Gastro-Smiley" (www.Gastro-Smiley.eu) signalisieren die geprüften Gastbetriebe gegenüber ihren Gästen, dass sie regelmäßig und fundiert in Sachen Hygiene gecheckt werden. Der Rüsselsheimer Unternehmer Ulrich Jander wurde jüngst zum offiziellen Sachverständigen für Gastro-Hygiene ernannt. "Die Hygiene-Zertifizierung nehmen wir seit 2008 vor und der "Gastro-Smiley" ist seit Juni 2011 beim Deutschen Marken und Patentamt als Wort und Bildmarke eingetragen und damit offiziell", so Jander.
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