Pressemitteilung von Thomas Galla

Mit Berufserfahrung zum Master


Familie, Kinder & Zuhause

(NL/6939131208) Hamburg, 26. Februar. Lebenslanges Lernen durch regelmäßige Weiterbildung so lautet ein zentrales Ziel der Bologna-Reform. Das Konzept ist Entwicklungen geschuldet, die den nationalen Arbeitsmarkt in den letzten Jahren umgekrempelt haben. Eine zunehmende Internationalisierung des Wettbewerbs sowie fortschreitender Fachkräftemangel machen die Akademisierung breiterer Bevölkerungsschichten unerlässlich. Insbesondere die Gruppe der Nicht-Akademiker, die über entsprechende Berufserfahrung verfügen, bieten hier noch unerschlossenes Potenzial. Über private Anbieter wie die Stensington Akademie haben nun auch sie die Möglichkeit, ohne akademische Vorbildung berufsbegleitend einen Hochschulabschluss wie bspw. den Master zu erreichen.

Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2009 macht das Studium zum Master auch ohne Bachelor oder anderes Erststudium möglich, indem die Zugangsvoraussetzungen für weiterbildende Masterstudiengänge gelockert wurden und berufliche Kompetenzen als wichtiges Zugangskriterium mit einbezogen werden. Dieses Weiterbildungsmodell zahlt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen aus. Während der Arbeitnehmer seine Chancen auf einen beruflichen Aufstieg verbessert, profitieren Arbeitgeber von höher qualifizierten Mitarbeitern. Unternehmen können so ihre Chance nutzen und Fachkräfte verstärkt aus dem eigenen Angestelltenpool rekrutieren, erklärt Akademieleiter Frank Heinrich.

Entscheidend für ein erfolgreiches Studium ist im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Beruf die zeitliche und räumliche Flexibilität des Angebots. Bei der Stensington Akademie haben wir daher darauf geachtet, dass sich die Präsenz der Studierenden in Hamburg während des Studiums auf wenige, kompakte Trainingstage beschränkt. Daneben finden ortsunabhängig, individuell betreute, zum Teil online begleitete Lehrmodule statt, führt Heinrich aus. Ein weiteres wichtiges Kriterium stellt der Praxisbezug dar. Unsere branchenerfahrenen Dozenten greifen daher Beispiele aus dem Unternehmensalltag der Teilnehmer auf, verdeutlichen entlang daran die Lerninhalte und erarbeiten mögliche Lösungskonzepte. Erlerntes Wissen findet auf diese Weise eine direkte Anwendungsmöglichkeit, schließt Heinrich.

Zur Veröffentlichung freigegeben

Kontakt:
Stensington Internationale Management Akademie GmbH
Frank Heinrich
Königstraße 28
22767 Hamburg
T: 49 (0) 40 368 80 03 60
E: info@stensington-akademie.de

<a href="http://www.stensington-akademie.de" title="www.stensington-akademie.de">www.stensington-akademie.de</a>
Facebook: <a href="http://www.facebook.com/groups/stensington" title="www.facebook.com/groups/stensington">www.facebook.com/groups/stensington</a>
Twitter: <a href="http://www.twitter.com/stensington" title="www.twitter.com/stensington">www.twitter.com/stensington</a>
Xing: <a href="http://www.xing.com/companies/Stensington" title="www.xing.com/companies/Stensington">www.xing.com/companies/Stensington</a>

PR Agentur:
gemeinsam werben
Thomas Galla
T: 49 (0) 40 769 96 97 17
F: 040 769 96 97 66
E: th.galla@gemeinsam-werben.de
Text Weiterbildung Bildung Master MA Finanzkommunikation Berufserfahrung Berufseinstieg Stensington Akademie Fernstudium FrankHeinrich ThomasGalla gemeinsamwerben

gemeinsam werben
Sternstraße 102 20357 Hamburg

Pressekontakt
http://www.gemeinsam-werben.de
gemeinsam werben
Sternstraße 102 20357 Hamburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Thomas Galla
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.04.2025 | PlusPerfekt - OnlineMagazin für Plus Size Fashion, Trends & LifeStyle
Ehevertrag: Erst Notar, dann Traualtar
30.04.2025 | Silke Pütz
"Getrennt - was nun?"
29.04.2025 | Verisure Deutschland GmbH
Sicheres Zuhause: Online-Quiz für den Kinderschutzbund
29.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Umgangsausschluss: Gericht muss Kindeswohlgefährdung prüfen
29.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Kommunale Kita kann Vertrag nicht durch einfache Kündigung beenden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 5
PM gesamt: 425.262
PM aufgerufen: 72.150.091