HDT bietet Seminar an: Das Explosionsschutzdokument
17.04.2013 / ID: 112014
Familie, Kinder & Zuhause
(NL/7002292046) Lehrgang im HDT: Das Explosionsschutzdokument unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für nichtelektrische Komponenten
Die Betriebssicherheitsverordnung stellt folgende Forderungen an den Arbeitgeber/Betreiber:
* Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
* Benutzung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer
* Betrieb und Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen
Die Erlaubnis, der Betrieb und die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen sind bei der Neukonzeption und Inbetriebnahme von Anlagen Änderungen unterworfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Eine Besonderheit dieser Verordnung ist die Verbindlichkeit des Arbeitgebers/Betreibers zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. Für Altanlagen schreibt der Gesetzgeber die Erstellung schon lange vor - für Neuanlagen vor Inbetriebnahme. Es beinhaltet die Ergebnisse der "Gefährdungsbeurteilung" (Schutzmaßnahmen/Zoneneinteilung) für gefährliche explosionsgefährdete Bereiche. Das Seminar Das Explosionsschutzdokument unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für nichtelektrische Komponenten am 17. Mai 2013 in Essen gibt praktische Hilfen zur Erstellung dieses Dokumentes.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Saager), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:
<a href="http://www.hdt-essen.de/W-H050-05-488-3" title="http://www.hdt-essen.de/W-H050-05-488-3">http://www.hdt-essen.de/W-H050-05-488-3</a>
Pressekontakt
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Kai Brommann
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201 18 03 251, Fax. 0201 18 03 269
E.Mail: k.brommann@hdt-essen.de
Internet: <a href="http://www.hdt-essen.de" title="www.hdt-essen.de">www.hdt-essen.de</a>
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