Wenn das Konto geplündert wurde: Schutz gegen Phishing
08.05.2013
Familie, Kinder & Zuhause
Statt auf Fotoausrüstung und Schmuck haben sie es auf PIN-Codes und TAN-Nummern abgesehen. Einen absolut sicheren Schutz gegen das so genannte Phishing (Kunstwort aus Passwort und Fishing, d. h. "Passwörter fischen") gibt es nicht.
Online-Banking hat viele Vorteile, aber auch so seine Tücken. Immer öfter machen Internet-Betrüger durch Ausspähen von Passwörtern bei Bankkunden Kasse. Die Methode der Betrüger ist denkbar einfach, meist erfolgreich und wirkungsvoll. Sie schicken Internetnutzern eine E-Mail und locken sie auf die gefälschten Seiten einer Bank, die sich von der echten kaum unterscheidet. Dort wird der Benutzer aufgefordert, seine Daten, Passwörter und einige TAN-Nummern preiszugeben. Leider fallen immer noch viele gutgläubige Internetuser auf diese "Phisher" herein … und schon sind Tür und Tor zum Konto geöffnet. Besonders dreist ist diese Masche: Hier wird behauptet, dass das Konto bereits geknackt sei, über den angegebenen Link aber der räuberische Geldtransfer zu stoppen sei.
Ob PIN, TAN, Handy oder Chipkarte, die Grundeigentümer-Versicherung rät zum sensiblen und vorsichtigen Umgang mit allen Zugangsdaten. Sie dürfen niemals aus der Hand bzw. am Telefon, in Briefen, im persönlichen Gespräch oder bei anderer Gelegenheit weitergegeben werden – ganz egal, wie gut das Argument des Gegenübers ist. Es gibt absolut niemanden, der ein berechtigtes Interesse an den Zugangsdaten haben kann – außer man selbst. Wichtig für die Sicherheit ist, regelmäßig Passwörter und PINs zu ändern, sie aber nicht aufzuschreiben oder auf dem Computer bzw. Smartphone zu speichern. Der sicherste Aufbewahrungsort ist der Kopf. Auf gar keinen Fall darf man verdächtige und unbekannte Links und Anhänge in Mails öffnen. Häufig unterscheiden sich Phishingseiten nur durch die Internetanschrift. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man die bekannte Adresse seiner Bank selbst per Hand eingibt. Doch trotz aller Vorsicht, eine hundertprozentige Sicherheit gegen Internetbetrüger gibt es nicht.
Wessen Konto nach einer sogenannten "Phishing-Attacke" geplündert war, hatte bislang Pech. Doch jetzt können diese Schäden auch über die Hausratversicherung abgesichert werden. Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden bei privaten Online-Banking-Aktionen entstanden ist, die in der privaten Wohnung oder an dem privaten Laptop / portablen PC des Versicherungsnehmers durchgeführt wurden. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist zudem, dass die Bank dabei einen aktuellen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet.
Mehr Informationen hierzu auf http://www.grundvers.de
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