Anforderungen an das Inverkehrbringen von Chemikalien Strafen vermeiden
20.09.2013
Familie, Kinder & Zuhause
(NL/4997067801) Chemische Produkte sind nicht nur Farben und Lacke, Desinfektionsmittel, Klebstoffe, Lösemittel und andere Gefahrstoffe, auch Gebrauchsgegenstände können chemikalienrechtlichen Vorschriften unterliegen. Jeder Inverkehrbringer in der Lieferkette, vom Hersteller bis zum Einzelhändler, ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Es finden verstärkt Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden statt. Der Datenaustausch zwischen den Behörden, auch grenzübergreifend, wird immer effektiver. Beanstandete Produkte müssen vom Markt genommen werden. Bei Schadensfällen sind Regressforderungen möglich. Verstöße gegen die Anforderungen an das Inverkehrbringen können eine Ordnungswidrigkeit oder sogar einen Straftatbestand darstellen.
Das Seminar unter der Leitung von Dr. Boris Klein, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, am 23. Oktober in der Zweigstelle Nord des Hauses der Technik richtet sich an Unternehmer, Hersteller chemischer Produkte, Groß- und Einzelhändler, Filialleiter, Importeure, Qualitätsbeauftragte und Gefahrstoffbeauftragte.
Der Umgang mit nationalem und europäischem Recht zum Inverkehrbringen chemischer Produkte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) wird in diesem Seminar vermittelt.
Auf folgende Rechtsvorschriften wird eingegangen: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Zubereitungs-Richtlinie, Chemikalienverbotsverordnung sowie die europäischen Verordnungen GHS/CLP, REACH und die neue EU-Biozidverordnung. Ein Überblick über die Anforderungen beim Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln, Elektrogeräten, Bedarfsgegenständen sowie ozonschichtzerstörenden und klimarelevanten Stoffen rundet das Thema ab. Die Anforderungen an die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sowie die Abgabebeschränkungen werden vermittelt. Manche Produkte dürfen nicht verkauft werden, andere nur unter Einschränkungen. Die Abgabe bestimmter Gefahrstoffe darf nur durch Personen erfolgen, die ihre Sachkunde nachgewiesen haben und es sind Informations- und Aufzeichnungspflichten zu beachten. Einige Produkte müssen unter Verschluss aufbewahrt werden und eine Abgabe in Selbstbedienung oder über das Internet ist nicht zulässig. In einigen Fällen ist für das Inverkehrbringen sogar eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Fallstricke des Alltags werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele aufgezeigt. Die Teilnehmer vertiefen das Erlernte durch Übungen. Es wird gezeigt, was bei der Werbung zu beachten ist, welche Sanktionen bei Verstößen drohen und wo man sich in Zweifelsfällen informieren kann.
Mehr Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
<a href="http://www.hdt-essen.de/W-H160-10-004-3" title="www.hdt-essen.de/W-H160-10-004-3">www.hdt-essen.de/W-H160-10-004-3</a>
Weitere Veranstaltungen des Hauses der Technik in Bremerhaven finden Sie unter <a href="http://www.hdt-nord.de" title="www.hdt-nord.de">www.hdt-nord.de</a>
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1 45127 Essen
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