Pressemitteilung von Holger Rückert

Trennung und Scheidung - worauf scheidungswillige Paare achten sollten


Familie, Kinder & Zuhause

Stuttgart, 18. Februar 2014 - "Ich möchte mich scheiden lassen": So oder ähnlich beginnen häufig die Überlegungen, wenn ein Ehepartner die Ehe nicht mehr fortsetzen möchte. Doch um die Ehescheidung zu vollziehen müssen bestimmte Regularien eingehalten werden. Dies gilt sowohl für eine einvernehmliche Scheidung als auch im Fall der streitigen Scheidung. Erste Orientierung und Hilfestellung bietet Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder von der Kanzlei Lübke-Ridder aus Stuttgart mit einer kostenlosen Checkliste auf ihrer Website.

Um ein Scheidungsverfahren einleiten zu können, muss zunächst eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Der Rechtsanwalt reicht dann den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Nach geltendem Scheidungsrecht kann eine Ehe durch richterliche Entscheidung geschieden werden, wenn die Ehe gescheitert ist, d.h. wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und sie auch nicht mehr hergestellt werden soll.

Bereits 1977 wurde das Verschuldensprinzip im deutschen Scheidungsrecht abgeschafft. Das Gesetz kennt nur einen Scheidungsgrund: das "Scheitern der Ehe". Bei einer einverständlichen Scheidung kann der Familienrichter die Scheidung aussprechen, wenn die Ehepartner mindestens 1 Jahr getrennt leben.

Ist der Partner mit der Scheidung nicht einverstanden, müssen die Ehepartner drei Jahre getrennt gelebt haben, bevor der Richter die Ehescheidung aussprechen kann. In Ausnahmefällen sieht das Scheidungsrecht auch eine sogenannte Härteklausel vor, z.B. bei häuslicher Gewalt. In diesem Fall ist die gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit nicht erforderlich.

Die Trennung vom Ehepartner vollzieht sich in der Regel durch den Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung. Möglich ist aber in besonderen Fällen auch die Trennung innerhalb der Ehewohnung. Allerdings muss hier beachtet werden, dass die Trennung von "Tisch und Bett" auch wirklich vollzogen wird. Es darf kein gemeinsames Wirtschaften der Ehepartner mehr erfolgen.

Viele Fragen stürmen auf einen scheidungswilligen Ehepartner ein. Der Entschluss, die Ehe nicht mehr fortzuführen, bringt einschneidende Veränderungen mit sich. Angelika Lübke-Ridder, Rechtsanwältin für Familien- und Scheidungsrecht in Stuttgart rät deshalb einem scheidungswilligen Ehepartner, sich bereits im Vorfeld einer Trennung über seine Rechte und Pflichten sowie über die Folgen einer Scheidung zu informieren oder sich von einer kompetenten Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Denn bereits vor der Trennung können Weichen gestellt werden, die für das spätere Scheidungsverfahren und die weiteren Folgen einer Scheidung wichtig sind. Auch in der Trennungsphase entscheidet sich weiterhin, wie die scheidungswilligen Ehepartner ihre Scheidung gestalten wollen. Je mehr einvernehmliche Regelungen mit dem Ehepartner getroffen werden und Streit vermieden werden kann, umso kostengünstiger wird das Scheidungsverfahren.

Weitere Informationen zur Trennung und Scheidung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage unter:

http://www.scheidung-erbrecht.com/ehescheidung.html (http://www.scheidung-erbrecht.com/ehescheidung.html)

Eine kostenlose Checkliste zum Thema Trennung und Scheidung finden Sie hier:

http://www.scheidung-erbrecht.com/aktuelles/32-checkliste-trennung-und-scheidung.html (http://www.scheidung-erbrecht.com/aktuelles/32-checkliste-trennung-und-scheidung.html)

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Quelle:
http://www.scheidung-erbrecht.com/aktuelles/33-trennung-und-scheidung-worauf-scheidungswillige-paare-achten-sollten.html (http://www.scheidung-erbrecht.com/aktuelles/33-trennung-und-scheidung-worauf-scheidungswillige-paare-achten-sollten.html)
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