Pressemitteilung von Franz Trützschler

Mutter verschleppt Kind zu religiöser Randgruppierung


Familie, Kinder & Zuhause

Religionswahl des Kindes: Eltern entscheiden

Die Entscheidung über die Religiosität und Konfession von Minderjährigen obliegt laut einem Beschluss des OLG Oldenburg (Beschluss vom 09.02.2010, 13 UF 8/10) nicht dem Gericht und auch nicht dem Kind – sondern den Eltern bzw. jenem Elternteil, der bei getrennten Haushalten die Hauptbezugsperson des Kindes ist. Im nachfolgenden Fall der Kurtz Detektei Wuppertal lässt sich eine solche Hauptbezugsperson nicht feststellen, da beide Eltern das Sorgerecht zu gleichen Teilen ausüben und das gemeinsame Kind (12 Jahre alt) immer abwechselnd zwei Wochen in der Wohnung des Vaters und zwei Wochen im Haus der Mutter lebt.

Herr Hilden, der Kindesvater und Auftraggeber unserer Privatdetektive aus Wuppertal, ist der Überzeugung, dass seine Tochter selbst entscheiden müsse, ob sie sich einer Religionsgemeinschaft anschließen wolle und wenn ja auch welcher. Er selbst ist nicht religiös, seine Ex-Frau hingegen passionierte Anhängerin der Zeugen Jehovas. Sein Verdacht: Gegen sein Willen "schleppt" die Mutter das gemeinsame Kind regelmäßig zu Veranstaltungen der Zeugen Jehovas, um sie frühzeitig zu diesem Glauben zu nötigen und sie fest in der Gemeinschaft zu integrieren. Unsere Detektive aus dem Bergischen Land sollen diesen Verdacht nun prüfen und ggf. gerichtsverwertbare Beweise für diese religiöse Nötigung beschaffen.

Fortsetzung:

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Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

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