Betrugsmasche: Schwangerschaftsvortäuschung, um Geld vom angeblichen Vater zu erpressen
02.12.2016
Familie, Kinder & Zuhause
Ein Rendezvous mit schwerwiegenden Folgen
Ein Rendezvous mit einer jungen, attraktiven Frau - welcher Junggeselle sagt da schon nein? Herr Lotte jedenfalls, späterer Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück*, freute sich über die Gelegenheit, einen netten Abend zu verbringen und dabei vielleicht sogar eine neue Herzensdame zu finden. Im Verlauf des Dates stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Funke wohl nicht überspringen würde. Seine Begleiterin, Frau Fröhlich, war zwar Single und sehr hübsch anzusehen, entsprach intellektuell und zwischenmenschlich aber eher nicht den Vorstellungen unseres Klienten. Doch körperliche Bedürfnisse hat der Mensch schließlich auch und so kam es im Anschluss an das Date zu einem One-Night-Stand. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück war die Angelegenheit damit im wahrsten Sinne des Wortes erledigt. Man hatte sich darauf geeinigt, es bei diesem einen Treffen zu belassen.
Entsprechend überrascht war Herr Lotte, als er acht Wochen später einen Anruf von Frau Fröhlich erhielt, bei dem sie ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei. Unser Klient musste diesen Schock erst einmal sacken lassen. Welcher Mann wünscht sich schon ein Kind von einem One-Night-Stand? Und überhaupt hatte Frau Fröhlich vor dem ungeschützten Geschlechtsverkehr behauptet, die Antibabypille zu nehmen - konnte Herr Lotte wirklich diese unsagbar niedrige Wahrscheinlichkeit getroffen haben, dass ein einmaliger Verkehr gerade in die fruchtbare Zeit fiel und die Antibabypille genau zu diesem Zeitpunkt versagte? Er fühlte sich noch nicht bereit für ein Kind - erst recht nicht mit einer einigermaßen Fremden - und teilte Frau Lotte mit, dass er die Abtreibung wünsche. Die Schwangere war hiermit einverstanden, erklärte aber, die Kosten von circa 4.000 € nicht tragen zu können (hätte Herr Lotte den Suchbegriff "Abtreibungskosten" gegoogelt, wäre ihm aufgefallen, dass diese Summe weit über den tatsächlichen Beträgen liegt). Aus Verantwortungsbewusstsein traf sich der Klient unserer Privatdetektei in Osnabrück mit Frau Fröhlich und überreichte ihr die gesamten 4.000 € in bar. Selbstverständlich werde er ihr auch beim Abtreibungstermin beistehen. Als dieser - nach angeblicher zweimaliger Verschiebung - an einem Samstag endlich gekommen war, wartete Herr Lotte vergeblich vor der Abtreibungsklinik auf das Eintreffen der vermeintlichen Kindesmutter. Auf Nachfrage am Empfang wurde ihm mitgeteilt, dass Frau Fröhlich hier weder einen Termin vereinbart habe, noch auf andere Art bekannt sei.
Weiterlesen:
Vortäuschung einer Schwangerschaft
Detektei Osnabrück
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Münster und Westfalen werden vom Nevinghoff in Münster aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Münster und Westfalen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
Kurtz Detektei Münster
Nevinghoff 16
48147 Münster
Tel.: 0251 7009 0014
Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de
Schwangerschaftsbetrug Schwangerschaftsvortäuschung Scheinschwangerschaft Detektiv Detektei Privatdetektiv Detektei Osnabrück Detektiv Osnabrück Privatdetektiv Osnabrück Wirtschaftsdetektei
Kurtz Detektei Münster
Herr Patrick Kurtz
Nevinghoff 16
48147 Münster
Deutschland
fon ..: 0251 7009 0014
web ..: http://www.kurtz-detektei-muenster.de
email : kontakt@kurtz-detektei-muenster.de
Pressekontakt
Kurtz Detektei Münster
Herr Patrick Kurtz
Nevinghoff 16
48147 Münster
fon ..: 0251 7009 0014
web ..: http://www.kurtz-detektei-muenster.de
email : kontakt@kurtz-detektei-muenster.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Herr Patrick Kurtz
22.11.2016 | Herr Patrick Kurtz
Sherlock Holmes im Film - Teil 1: Mr. Holmes (2015)
Sherlock Holmes im Film - Teil 1: Mr. Holmes (2015)
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Papierfischchen: Blinde Passagiere in Paketen
Papierfischchen: Blinde Passagiere in Paketen
25.11.2024 | Denttabs innovative Zahnpflegegesellschaft mbH
Zähneputzen bei Kindern: Alltagspflicht oder Durchbruch in der Mundpflege?
Zähneputzen bei Kindern: Alltagspflicht oder Durchbruch in der Mundpflege?
22.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
22.11.2024 | Mentoren-Media-Verlag GmbH
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
21.11.2024 | Bauherrenreport GmbH
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz