Pressemitteilung von Florian Amberg

"Wie kondoliere ich richtig?" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Direkt Versicherungen


Familie, Kinder & Zuhause

Friederike K. aus Bad Mergentheim:
Meine Nachbarin ist kürzlich verstorben. Jetzt bin ich unsicher, wie ich meine Anteilnahme ausdrücken soll. Wie finde ich die richtige Form des Kondolierens bei einem Todesfall im Verwandten-, Bekannten- oder Kollegenkreis?

Reinhard Hacker, Experte der ERGO Direkt Versicherungen:
Die Form des Kondolierens richtet sich nach der Beziehung zum Verstorbenen und zu dessen Angehörigen. War der Verstorbene ein enger Freund oder Verwandter, ist es angemessen, den Hinterbliebenen einen persönlichen Besuch abzustatten. Es tut Trauernden meist gut, in den Arm genommen zu werden und über Erinnerungen an den Toten zu sprechen. Wer dem Verstorbenen oder seinen Angehörigen nicht ganz so nahe stand, kann mit einer handgeschriebenen Trauerkarte oder einem Brief sein Mitgefühl ausdrücken. Meist dient als Einstieg ein Trauerspruch. Persönliche Worte und Mitgefühl gegenüber den Trauernden können dem folgen. Bei der Beerdigung haben die Teilnehmer oftmals die Gelegenheit, ihre Anteilnahme in ein Kondolenzbuch niederzuschreiben. Haben Hinterbliebene im Internet eine Gedenkseite für den Toten eingerichtet, besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg sein Mitgefühl zu zeigen: Nutzer können eine virtuelle Kerzen entzünden oder Fotos zu den Erinnerungen hinzufügen.
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