Pressemitteilung von Florian Amberg

"Informationspflichten beim Tod eines Angehörigen" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Direkt Versicherungen


Familie, Kinder & Zuhause

Carola L. aus Bad Hersfeld:
Wie schnell müssen Hinterbliebene beim Tod eines nahen Angehörigen dessen Versicherungen informieren? Welche Fristen gibt es?

Reinhard Hacker, Experte der ERGO Direkt Versicherungen:
Trotz Trauer ist es wichtig, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen so schnell wie möglich die Versicherer des Verstorbenen informieren. Dabei besteht ein Unterschied zwischen personengebundenen Versicherungen wie zum Beispiel Lebensversicherungen und sachgebundenen Versicherungen. Dazu zählen die Hausrat- und die Privat-Haftpflichtversicherung. Bei letzteren ist keine Eile geboten. Hier müssen die Angehörigen lediglich entscheiden, ob sie die vorhandenen Policen auf sich übertragen und weiterführen oder kündigen wollen. Lebens-, Risikolebens-, Unfall-, und Sterbegeldversicherungen dagegen enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Hinterbliebene müssen diese Versicherungsgesellschaften innerhalb fester Fristen benachrichtigen. Dabei erhalten sie Informationen über das weitere Vorgehen und die benötigten Unterlagen. Wenn die Angehörigen den Tod nicht melden oder die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorlegen, kann dies dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Bei Lebensversicherungen gibt es unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Allerdings gilt meist eine Meldefrist zwischen 24 und 72 Stunden. Hat ein Unfall den Tod verursacht, müssen Hinterbliebene den Unfalltod möglichst innerhalb von 48 Stunden melden. Bei anderen Todesursachen kann die Benachrichtigung an den Sterbegeldversicherer auch später erfolgen. Die exakten Meldefristen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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