Pressemitteilung von Herr Frank Baranowski

Scheidung ohne Rosenkrieg mit Scheidungsanwalt Siegen


Familie, Kinder & Zuhause

Scheidung ohne Rosenkrieg mit Scheidungsanwalt SiegenKosten sparen mit einvernehmlicher Scheidung

Durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt vermeiden, sofern sich die Beteiligten im Innenverhältnis auf eine Kostenregelung verständigen. Im Regelfall wird vereinbart, dass die Kosten für den einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt, im Innenverhältnis geteilt bzw. hälftig getragen werden. Dies ist bei einer einvernehmlichen Scheidung gängige Praxis und wird zumeist in die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen.


Eine einvernehmliche Scheidung bietet sich insbesondere dann an, wenn beide Ehegatten wirtschaftlich unabhängig voneinander sind, bei Eheschließung ein notarieller Ehevertrag, der bereits Regelungen für den Fall der Scheidung (Vereinbarung über Gütertrennung, Ausschluss Zugewinn oder Versorgungsausgleich) geschlossen wurde oder die Ehegatten ihre wirtschaftliche Entflechtung im Vorfeld durch eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben. In all diesen Fällen kann nach Ablauf des Trennungsjahres zeitnah Scheidungsantrag gestellt werden. Für eine einvernehmliche Scheidung sprechen insbesondere nachfolgende Gründe:


•keine jahrelangen familiengerichtliche Verfahren durch mehrere Instanzen

•kein Kostenrisiko durch ungewissen Verfahrensausgang

•eine deutliche Ersparnis von Anwalts- und Gerichtskosten durch den Wegfall von Gerichtsverfahren

•Schutz der Interessen der gemeinsamen Kinder, die nicht in den Streit der Eltern einbezogen werden und

•zeitnahe Wiedererlangung der trennungsbedingt ohnehin eingeschränkten Lebensqualität und -freude.



Nur ein Anwalt, wenn kein Streit über Trennungsfolgen

Die Lösung mit nur einem Rechtsanwalt bietet sich nur dann an, wenn Sie sich über alle mit der Scheidung verbundenen Fragen wie Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausrat sowie Zugewinnausgleich einig sind und sämtliche Trennungsfolgen geklärt sind. In diesem Fall werden die Kosten des Scheidungsverfahrens, also sowohl- die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, regelmäßig geteilt. In geeigneten Fällen können die Hälfte der Anwaltskosten, die den "Löwenanteil" der Scheidungskosten ausmachen, gespart werden. Über die Kostentragung ist eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen. Wir bieten Ihnen gezielte Konzepte für eine einvernehmliche Scheidung statt Rosenkrieg. Vermeiden Sie so unnötige Auseinandersetzungen und unnötig hohe Scheidungskosten. Gleichzeitig eröffnen Sie damit den Weg einer schnellen, komplikationslosen Scheidung.


Keine Vertretung im Scheidungsverfahren

Was Sie wissen sollten: Bei Scheidung mit nur einem Anwalt hat die den Scheidungsantrag stellende Person das "Zepter" einseitig in der Hand und könnte damit einseitig durch Rücknahme des Scheidungsantrages den maßgeblichen Endstichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) eventuell nachteilig verändern. Ist dies zu befürchten, so wäre zu überlegen, durch einen eigenen Anwalt selbst einen Scheidungsantrag zu stellen, denn dann wäre eine einseitige Rücknahme des Scheidungsantrages nicht mehr möglich.


Konfliktfreie Scheidung ohne Rosenkrieg

Am Anfang jeder einvernehmlichen Scheidung steht die Erfassung des Sachverhaltes und der sich daraus ergebenden Fragestellungen. Ist der Zugewinn zu klären und besteht möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Welche weiteren Trennungsfolgen sind zu regeln? Ist der Hausrat abschließend geteilt? Ist eine Immobilie auseinanderzusetzen und wie soll beispielweise mit dem Familienheim weiter verfahren werden? Ergibt sich die Notwendigkeit, Regelungen zum Versorgungsausgleich zu treffen? Sollen bestimmte Anwartschaften gegen Kapitalabfindung aus dem Versorgungsausgleich herausgenommen werden?


Eine schnelle und zügige Scheidung ist möglich, wenn sich die Beteiligten im Vorfeld einvernehmlich auf die Klärung sämtlicher Trennungsfolgen verständigt haben. Im Rahmen eines zielorientierten Scheidungsmanagements sollte schon zu Beginn der Trennung versucht werden, die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung zu schaffen. Wir loten gemeinsam mit Ihnen aus, welche Möglichkeiten einer kooperativen Einigung bestehen. Um die Kosten einer Scheidung überschaubar zu halten, bieten wir an, mit Ihrem in Trennung lebenden Ehegatten ein gemeinsames Sondierungsgespräch in unserer Kanzlei zu führen. Dies führt in den meisten Fällen zu konstruktiven Lösungen.


Trennungsvereinbarung durch Anwalt Siegen

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine allumfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die im Anschluss der notariellen Bestätigung bedarf. So legen Sie den Grundstein für eine zügige, komplikationslose und kostengünstige Scheidung. Wir sind Ihr Garant für eine einvernehmliche Scheidung.


Rosenkrieg mit Anwalt aus Siegen vermeiden

Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen, um so die Kosten für das Scheidungsverfahren so gering wie möglich zu halten? Nutzen auch Sie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Vermeiden Sie durch lösungsorientierte Beratung und Vertretung mit Fachanwalt für Familienrecht aus Siegen Streit und Rosenkrieg. Bauen Sie auf unsere Erfahrung im Scheidungsrecht. Wir vertreten Sie nicht nur in Ihrer Scheidung, sondern auch in allen Verfahren außerhalb des Scheidungsverfahrens. Legen Sie Ihre einvernehmliche Scheidung in unsere Hände.


Wir sind montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen. Bei uns bekommen Sie kurzfristig und zeitnah einen Besprechungstermin.


Baranowski & Kollegen

Fachkanzlei für Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwälte & Fachanwälte

Sandstraße 160

57072 Siegen

Telefon 0271-56055

Telefax 0271-21649

Mail: baranowski@scheidung-siegen.de

Web: ww.scheidung-siegen.de
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Baranowski Fachkanzlei für Familienrecht, Scheidung, Mietrecht und Verkehrsunfallsachen Siegen
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fax ..: 0271-21649
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email : info@scheidung-siegen.de

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