Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
25.07.2017
Familie, Kinder & Zuhause
Verbrennt sich ein kleines Kind am Baggersee auf einer Metallrampe zum WC die Fußsohlen, haftet die Gemeinde als Betreiber. Denn sie hat ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Coburg.
LG Coburg, Az. 23 O 457/16
Hintergrundinformation:
Eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht hat jeder, der eine mögliche Gefahrenquelle für andere schafft oder unterhält. Sie betrifft auch Gemeinden, die öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr betreiben, zum Beispiel einen Baggersee. Die Pflicht besteht darin, andere Menschen so gut es geht vor Schaden zu bewahren. Allerdings gibt es Einschränkungen: Der Pflichtinhaber muss nur tun, was ihm zumutbar ist. Passanten und Nutzer öffentlicher Einrichtungen dagegen müssen sich umsichtig verhalten, denn bei eigener Unvorsichtigkeit haftet der Betreiber nicht. Der Fall: An einem Sommertag hatte sich ein Ehepaar mit seiner dreijährigen Tochter an einem Baggersee aufgehalten. Der Badebetrieb war eine öffentliche Einrichtung, für den See war die örtliche Gemeinde verantwortlich. Die sanitären Anlagen waren nur über eine Metallrampe zugänglich. Diese hatte sich unter der intensiven Sonneneinstrahlung derart aufgeheizt, dass sich die Dreijährige daran beide Fußsohlen erheblich verbrannte. Die Eltern verklagten nun im Namen ihrer Tochter die Gemeinde auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie waren der Ansicht, dass die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die Gemeinde sah sich jedoch auf der sicheren Seite: Die Eltern hätten selbst ihre Aufsichtspflicht verletzt, als sie ihr Kind alleine zum WC gehen ließen. Die Gefahr sei für jeden erkennbar gewesen. Außerdem schließe die Gemeindesatzung eine solche Haftung aus. Das Urteil: Das Landgericht Coburg verurteilte die Gemeinde trotzdem zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass die Gefahr durch die erhitzten Metallplatten zwar für jeden Erwachsenen offensichtlich sei, aber eben nicht für ein Kind - und auch Kinder gehörten zu den Nutzern des Baggersees. Die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, denn sie seien nicht verpflichtet, das Kind permanent an der Hand zu halten oder ständig in seiner unmittelbaren Nähe zu bleiben. Für den Haftungsausschluss in der Gemeindesatzung sah das Gericht hier keine gesetzliche Grundlage. Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse dafür haften.
Landgericht Coburg, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az. 23 O 457/16
Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung LG Coburg Verbraucher Verletzung See Haftung Gemeinde Versicherungspflicht
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | Denttabs innovative Zahnpflegegesellschaft mbH
Zähneputzen bei Kindern: Alltagspflicht oder Durchbruch in der Mundpflege?
Zähneputzen bei Kindern: Alltagspflicht oder Durchbruch in der Mundpflege?
22.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
22.11.2024 | Mentoren-Media-Verlag GmbH
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
21.11.2024 | Bauherrenreport GmbH
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
21.11.2024 | Gütegemeinschaft Kerzen e. V.
Kerzen voll im Trend
Kerzen voll im Trend