Pressemitteilung von Torsten Krieger

Was ändert sich, wenn Sie mit dem Studium oder der Ausbildung beginnen?


Familie, Kinder & Zuhause

Endlich mit der Schule fertig, ab jetzt heißt es: Neues jenseits des Klassenzimmers entdecken. Doch an was müssen Sie zum Studienbeginn oder dem Start der Ausbildung denken? Wir klären, wie der neue Lebensabschnitt entspannt gemeistert werden kann.

Finanzierung leicht gemacht

Während der Ausbildung verdienen Sie bereits eigenes Geld. Im Studium hingegen können Sie durch Jobben in Cafes, Bars oder Restaurants und als studentische Hilfskraft an der Universität Ihr Konto aufbessern. Soll es für ein Semester ins Ausland gehen, bieten Förderprogramme, wie beispielsweise Erasmus, zusätzliche Unterstützung. Darüber hinaus greift das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG, seit mehr als 45 Jahren Studierenden aus finanziell schwächeren Familien unter die Arme.

Versicherungen kennen

Sind Sie noch über Ihre Eltern mitversichert? Früher waren Sie während der Ausbildung weiterhin kostenlos über die Familienversicherung abgesichert. Heute müssen Sie eine eigene Krankenkasse wählen und Beiträge zahlen, da Sie zu den Berufsanfängern zählen und Geld verdienen. Studierende hingegen sind häufig noch bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Oft gilt diese Altersgrenze auch für Haftpflicht- und Hausratversicherungen. Gründen Sie hingegen einen eigenen Haushalt - ob in einer WG oder allein - entfällt häufig der Versicherungsschutz. Prüfen Sie deshalb alte Verträge, ob diese noch gültig sind und vergleichen Sie Leistungen und Tarife bei Neuabschlüssen.

Clever Geld anlegen

Für die eigenen Zukunftsträume sparen und für das Alter vorsorgen - damit können Sie nie früh genug anfangen. Es müssen jedoch keine hohen Summen investiert werden. Im Studium und in der Ausbildung reichen oft wenige Euros. Nutzen Sie zum Beispiel das PSD VL-Sparen. Schon mit 6,65 Euro im Monat können Sie schnell und einfach Ihr Geld anlegen und von unseren attraktiven Zinsen profitieren. Zusätzlich unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber im Zuge der vermögenswirksamen Leistungen mit bis zu 40 Euro im Monat.

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