Bestatter gibt Rat: Was passiert im plötzlichen Erbfall?
26.09.2019
Familie, Kinder & Zuhause
Verstirbt ein lieber Mensch, ist dies für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Zudem müssen sie sich in Zeiten arger Trauer zusätzlich auch noch um viele Formalitäten kümmern. Eine Aufgabe neben der Durchführung der Bestattung: die Regelung des Nachlasses. Dafür sind immer die Erben zuständig, meistens also der Ehegatte beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner und/oder die Kinder des Verstorbenen.
Diese Regelung kann durchaus komplex sein. Denn das Thema "Nachlass und Testament" ist für viele Menschen eher ein Buch mit sieben Siegeln und nicht ganz so einfach zu durchschauen. "Viele Fragen kommen dann regelmäßig auf - um nur einige wenige zu nennen: Welche Dokumente benötige ich? Was mache ich mit dem Testament? Was ist eigentlich dieser Erbschein? Wer sagt mir, welchem Erbe welcher Teil zusteht? Diese Fragen schwirren Hinterbliebenen in der ohnehin komplizierten Zeit der Trauer durch den Kopf und können durchaus zu Stress und Ärger führen", sagt Markus Forg. Seit mehr als 25 Jahren ist Forg als Bestatter tätig und unterhält Bestattungsinstitute in Erkelenz (Bestattungen Markus Forg), Wegberg (Joerißen Bestattungen) und Wassenberg (Bestattungen Markus Forg ehemals Willms) - damit gehört Markus Forg zu den größten Bestattungsunternehmern im Kreis Heinsberg.
Der erfahrene Bestatter und seine fachlich sehr gut ausgebildeten Mitarbeiter kennen alle Themen rund ums Erbe aus der jahrelangen Praxis. Somit können sie als Vertraute der Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit hilfreiche Tipps und Ratschläge geben, um diese und mehr Fragen grundlegend zu klären. Markus Forg betont: "Wir dürfen natürlich keine steuerliche oder rechtliche Beratung leisten. Rechtsanwalt und Steuerberater klären für Erblasser und Erben sämtliche juristischen und fiskalischen Probleme, können Verträge analysieren und im Zweifel auch bei Streitigkeiten vertreten. Wenn etwas Ruhe eingekehrt ist, sollten die Experten zur Klärung der Details auf jeden Fall eingeschaltet werden." Bis dahin aber könne der Bestatter allgemeine Antworten auf die wichtigsten Fragen geben, damit die Angehörigen alles best- und schnellstmöglich regeln können.
Ein solcher Tipp: Angehörige müssen im Erbfall in jedem Falle das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen aufsuchen, entweder um ein Testament beim Nachlassgericht abzugeben oder um den Erbschein zu beantragen, sofern kein Testament existiert. Dafür müssen sie ihre Stellung als gesetzlicher Erbe durch Dokumente Heirats- oder Geburtsurkunde nachweisen. Doch Achtung: Dieser Weg kann je nach Amtsgericht bis zu sechs Monaten dauern. Das Amtsgericht in Erkelenz befindet sich an der Kölner Straße 61 (Telefon 02431 9602-0), das Amtsgericht in Heinsberg an der Schafhausener Straße 47 (Telefon 02452 109-0).
Besser sei es daher, so der erfahrene Bestatter, beispielsweise im Rahmen der Bestattungsvorsorge ein Testament aufzusetzen. Dies kann der Erblasse gemeinsam mit einem Rechtsanwalt tun und dann von einem Notar beurkunden lassen. Aber auch ein handschriftliches Testament mit eigenhändiger Unterschrift sowie Angabe von Ort und Datum ist möglich. Damit kann der Erblasser genau festlegen, welcher Erbe welchen Teil des Vermögens erhalten soll. Testamente können vom Erblasser jederzeit widerrufen werden. Private Testamente sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt oder beim Amtsgericht hinterlegt werden.
"Solche Themen wie der Umgang mit Nachlass und Testament zeigen die breite Kompetenz des Bestatters und dessen Hilfestellungen in einer wirklich schweren Zeit. Wir verstehen uns als enger, fachlich versierter Begleiter von Hinterbliebenen", betont Markus Forg.
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