Pressemitteilung von Jörg Gabes

Wer profitiert vom Kinderbonus im Herbst?


Familie, Kinder & Zuhause

Viele Eltern waren in den letzten Monaten mehrfach belastet. Die gebuchte Kinderbetreuung konnte nicht genutzt werden und statt Mittagessen in Kita oder Schulmensa musste mehr eingekauft und zu Hause gekocht werden. Für größere Kinder musste teilweise unerwartet Technik angeschafft werden, damit das digitale Homeschooling absolviert werden konnte. Nach vielen Wochen der Quarantäne zu Hause muss unter Umständen jetzt auch noch Nachhilfe privat finanziert werden, damit der Schulstoff sitzt. Den Stress reduziert der Kinderbonus zwar nicht, aber finanziell können ihn die Eltern gut gebrauchen. Der Kinderbonus hat den Bundestag und Bundesrat passiert und ist nun eine beschlossene Sache.

So sieht der Kinderbonus aus

Alle Eltern, die in diesem Jahr mindestens für einen Monat Kindergeld beziehen, erhalten einmalig 300 Euro pro Kind extra. Das zusätzliche Kindergeld wird im Normalfall automatisch in zwei Raten von 150 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 mit dem regulären Kindergeld ausbezahlt. Speziell tun müssen Eltern nichts dafür. Familie Jahnke hat beispielsweise drei kindergeldberechtigte Kinder zu versorgen und erhält demnächst insgesamt 900 Euro zusätzlich auf ihr Haushaltskonto. Haben sich die Eltern getrennt, erhält der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, den Kinderbonus.

Unterstützung einkommensschwacher Familien

Vor allem Eltern mit keinem oder einem geringen Einkommen können sich freuen. Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss und auch nicht auf den Kinderzuschlag angerechnet. Da Besserverdienern ohnehin ein größerer Steuervorteil zugutekommt, fördert der Kinderbonus tatsächlich Eltern mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen.

Besserverdienende Eltern ab einem Jahresbruttoeinkommen von circa 85.000 Euro (Alleinerziehende in etwa die Hälfte), bekommen den Kinderbonus zwar auch ausbezahlt, jedoch wird er im Rahmen der Einkommensteuer wieder vollständig verrechnet, indem er von der Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag abgezogen wird. In diesen Fällen bringt der Kinderfreibetrag für das Jahr 2020 in Höhe von 7.812 Euro pro Kind dennoch eine größere Entlastung als das Kindergeld, weil die dadurch verminderte Steuer noch über dem Kindergeld und dem Kinderbonus liegt.

http://www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Bildquelle: Sunny-studio/stock.adobe.com
Kinderbonus Kindergeld Kinderfreibetrag Steuererklärung

http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf

Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Jörg Gabes
29.09.2020 | Jörg Gabes
Ist Streikgeld zu versteuern?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
21.11.2024 | Gütegemeinschaft Kerzen e. V.
Kerzen voll im Trend
21.11.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Streit um Lebensmittelpunkt - Gericht muss Kind persönlich anhören
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 9
PM gesamt: 419.029
PM aufgerufen: 71.052.986