Pressemitteilung von Herr Jens Schmidt

Darlehen für ältere Darlehensnehmer, Rentner und Senioren ab 60 Jahren


Familie, Kinder & Zuhause

Darlehen für ältere Darlehensnehmer, Rentner und Senioren ab 60 JahrenAllianz Hauptvertreter Jens Schmidt (51) bietet seinen Kunden ab 60 jetzt eine völlig neue Möglichkeit der Darlehensaufnahme.


Im Alter die Kinder zu unterstützen und "aus der warmen Hand" zu schenken, das eigene Haus altersgerecht umzubauen oder einen lang aufgeschobenen Renovierungsrückstand zu beseitigen - dafür fehlen vielen Rentnern und Senioren oft die finanziellen Mittel. Oder sie möchten eine angesparte eiserne Reserve nur auflösen, wenn es wirklich nicht mehr anders geht.


Während es inzwischen für Kreditnehmer schon ab Mitte 50 schwierig sein kann, bei der Hausbank ein langfristiges Darlehen zu beantragen, kommen Rentner und Senioren mit dieser neuartigen Variante der Darlehensgestaltung in den Genuss, einen größeren Geldbetrag aufzunehmen.


Das Besondere: Das Darlehen muss zu Lebzeiten nicht unbedingt zurück gezahlt werden. Trotzdem bleibt man Eigentümer seines eigenen Hauses.


Entscheidet sich der Darlehensnehmer für eine tilgungsfreie Rückzahlung, zahlt er hier nur die anfallenden niedrigen Zinsen. Deren Höhe entsprechen den aktuellen Zinsen einer Baufinanzierung. Das Zinsniveau für Immobiliendarlehen liegt seit Jahren am Boden.


Voraussetzung für die erfolgreiche Darlehensgewährung ist, dass der Darlehensnehmer über 60 Jahre alt ist (bei Verheirateten muss wenigstens ein Ehepartner bereits über 60 sein). Desweiteren muss er Eigentümer einer selbst genutzten und lastenfreien Immobilie in Deutschland sein. Lastenfrei heißt, dass das Haus schuldenfrei sein muss.


Der Darlehensnehmer bleibt bei diesem Kreditmodell Eigentümer seiner Immobilie. Wieviel älter als 60 Jahre er ist, spielt keine Rolle. Er kann das Darlehen auch beantragen, wenn er 70, 80 oder älter ist. Hier gibt es keine Alterslimitierung. Fragen zum Gesundheitszustand des Darlehensnehmers werden nicht gestellt.


Damit genug Geld zur Lebenshaltung bleibt, muss der Darlehensnehmer wenigstens 1.000 EUR an laufenden Renteneinkünften erhalten. Bei Verheirateten sind dies nur 700 EUR pro Person. Hier kann der Bezug der gesetzlichen Rente mit weiteren Renten, zum Beispiel Betriebsrenten oder laufenden Mieteinnahmen aus nicht selbst genutzten Immobilien, angerechnet werden. Rechnerisch kann sogar auch eine zu erwartende Witwerrente oder Witwenrente berücksichtigt werden.


Vom Darlehensnehmer wird nicht zwingend erwartet, dass er das Darlehen zu Lebzeiten zurück zahlt. Das bedeutet wie eben beschrieben, dass er auch wählen kann, nur die Zinsen und somit gar keine Tilgung zu bezahlen. Zum Verständnis: Die Tilgung ist der Teil einer Rate, der auf die effektive Rückzahlung des noch offenen Darlehensbetrages einzahlt.


Zur Wahl steht eine Tilgungshöhe zwischen 0% und 10%. Sollte sich der Darlehensnehmer für einen Tilgungssatz von beispielsweise 2% entscheiden und während der Darlehenslaufzeit pflegebedürftig werden (hier ist die Feststellung eines Pflegegrades ab Pflegegrad 1 erforderlich), kann dieser ursprünglich vereinbarte Tilgungssatz auf 0% reduziert werden. Dann bezahlen er nur noch die günstigen monatlichen Zinsen.


Die effektive Rückzahlung funktioniert wie folgt: Verstirbt einer der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer fortgeführt werden. Er oder die Erben können das Darlehen auch vorzeitig entschädigungslos zurückzahlen. Dabei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.


Alternativ ist auch eine Fortführung der Finanzierung möglich, was bedeutet, dass die Erben in ihrer Entscheidung frei sind, die Immobilie zu übernehmen oder zu verkaufen. Dieses Recht wird auch so im Darlehensvertrag vereinbart.


Die maximale Darlehenshöhe beträgt 40% das aktuellen Marktwertes der Immobilie. Diesen Marktwert stellt das Team von Jens Schmidt kostenfrei fest. Der Wert wird anhand des Alters, der Größe und Lage der selbst bewohnten Immobilie sowie anhand der Ausstattung und des Renovierungsstands berechnet.


Angenommen, hier wird ein Marktwert von 400.000 EUR ermittelt. Der maximal mögliche Darlehensbetrag, der daraufhin beantragt werden könnte, beträgt somit 160.000 EUR.


Dieses Geld kann der Darlehensnehmer beispielsweise zur Renovierung seiner Immobilie, zur Unterstützung der Kinder oder zur Erfüllung eines lang gehegten Traums - zum Beispiel für eine Weltreise oder ein Wohnmobil - einsetzen. Auch eine Pflegevorsorge bei der Allianz kann ein Modell zur Verwendung der Mittel sein. Lediglich den Kauf von Anlageprodukten und die Ablösung vorhandener Darlehen schließt die Allianz als Verwendungszweck aus.


Mit dieser Finanzierung kann sich der Darlehensnehmer am Lebensabend noch einmal finanzielle Mittel beschaffen und gleichzeitig Eigentümer seiner Immobilie bleiben, ohne dass die Rückzahlung zur Belastung im Alter wird.


Ansprechpartner ist Herr Schmidt (Versicherungsfach IHK und Bankkaufmann IHK), der Interessenten als erfahrener Immobilienexperte zur Seite steht.


Jens Schmidt

Hauptvertretung der Allianz

Alfred-Faust-Str. 17 C

28277 Bremen

Tel. 0421- 83 67 31 00

Internet: allianz-jens-schmidt.de
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