"Scheindiskussion um Denkmalschutz behindert nachhaltigen und dringend benötigten Wohnbau"
10.05.2023
Familie, Kinder & Zuhause
Bissendorf / Halle (Westf.). Mit zehn neuen Wohnungen auf seinem Grundstück am Laibachpark in Halle wollte Gustav Upmeyer, 92, ein modernes Gebäude nach KfW-40-Standard errichten und dabei konsequent auf Nachhaltigkeit setzen. Das aus dem Jahr 1939 stammende Bestandsgebäude, das im vergangenen Jahr noch auf rund 240 Quadratmetern drei Mietparteien beherbergte, sollte einem Neubau mit einer Wohnfläche von rund 900 Quadratmetern weichen. Im Januar 2023 erteilte der Landkreis Gütersloh hierfür die Baugenehmigung.
"Doch aus mir unerfindlichen Gründen hat die Stadt Halle plötzlich und ohne inhaltliche Begründung Vorbehalte angemeldet. Die Immobilie wurde nach dem Denkmalschutzgesetz vorläufig unterschutzgestellt, wie es amtlich heißt. Das bedeutet, dass das gesamte Bauvorhaben vorerst gestoppt ist - nicht nur zu meinem Schaden, sondern auch zum Leidwesen der Interessenten, die aufgrund der behördlichen Genehmigung des Landkreises bereits ihre eigenen Mietverträge gekündigt oder Immobilien veräußert haben und nun ohne den avisierten Wohnraum dastehen. Sieben der zehn geplanten Wohneinheiten sind bereits durch verbindliche Vereinbarungen vergeben", sagt Gustav Upmeyer.
Vorgehensweise der Kommune wirft Fragen auf
Auf großes Unverständnis stößt bei der FIM Gruppe aus Bissendorf, die Upmeyer beim gesamten Projekt begleitet, vor allem die ihrer Meinung nach fragwürdige Vorgehensweise seitens der Kommune. Aus Sicht des Projektleiters Robert Hase ist es nicht nachvollziehbar, "dass laut der Stadt Halle ein öffentliches Interesse daran bestehen soll, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, obwohl die Immobilie niemals im Denkmalschutz-Kataster geführt wurde. Noch befremdlicher erscheint es uns, dass die Prüfung, ob Denkmalschutzwürdigkeit überhaupt vorliegt, auf Initiative einer nicht antragsberechtigten Person vorgenommen wurde. Nach unserer langjährigen Erfahrung ist dies mehr als unüblich, zumal es unserer Kenntnis nach überdies allein einem rein persönlichen Interesse zu dienen scheint. Die öffentlich ausgetragene Scheindiskussion um den Denkmalschutz behindert nun ein Neubauprojekt, das sowohl eine dringend notwendige Entlastung auf dem Wohnungsmarkt als auch eine höchst nachhaltige, energieeffiziente Ausrichtung beinhaltet."
So wirft das Vorgehen der Kommune bei den Profis der FIM Gruppe viele Fragen auf. Weder kulturell, noch historisch oder architektonisch bzw. bautechnisch sei der vorläufige Denkmalschutz legitimiert worden. In der Begründung, die die Stadt Halle dem Eigentümer im April 2023 zukommen ließ, wurde an keiner Stelle erwähnt, was genau geschützt werden solle.
Bau- und Bodendenkmäler im Bebauungsplan von 2007 nicht bekannt
"Aus diesen Gründen hat unser Mandant, Herr Upmeyer, einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Mit der Unterstützung eines sachverständigen Experten für die Beurteilung der Denkmalschutzwürdigkeit wird nun ein neues Gutachten erstellt, das Klarheit schaffen wird", sagt Robert Hase.
Auch der erst im Jahr 2007 eigens von der Stadt Halle aufgestellte Bebauungsplan Nr. 38 "Werther Straße" widmete sich eingehend etwaigen schützenswerten Kultur- und sonstigen Sachgütern. Hier heißt es explizit: "Bau- und Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt, auch keine Objekte, die im Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes bei der Stadt oder beim Westfälischen Amt für Denkmalpflege aufgeführt sind."
Nach Meinung des Eigentümers Upmeyer und der FIM Gruppe wird das neue Gutachten bestätigen, dass keine Denkmalschutzwürdigkeit vorliegt. "Ansonsten steht eine energetisch völlig sinnlose Sanierung eines Altgebäudes dem Neubau eines höchst energieeffizienten Wohnhauses entgegen - was weder im Interesse der künftigen Nutzer noch der Allgemeinheit sei. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist beispielsweise auf dem Dach des künftigen Energieeffizienzhauses eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen, die die Wärmepumpe für den Warmwasser- und Heizenergiebedarf versorgt und überschüssigen grünen Strom gegebenenfalls in das örtliche Netz einspeist", erklärt Gustav Upmeyer.
Auch im direkten Wohnumfeld wird der Umwelt- und Naturschutz großgeschrieben: Die im Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Halle erwähnten schützenswerten Laubbäume sollen im Rahmen der von der FIM Gruppe konzipierten Umgestaltung des Grundstücks erhalten bleiben.
Weitere Infos: http://www.fim-gruppe.de
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49143 Bissendorf
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