Widerspruch nach abgelehntem Pflegegrad lohnt sich immer
20.10.2023
Familie, Kinder & Zuhause
Hamburg, 20.10.2023 - Das bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) rät allen Betroffenen dazu, ein Widerspruchsverfahren nach einem abgelehnten Pflegegrad einzulegen. Die unabhängigen Sachverständigen des Netzwerks sind sich einig: Gerade einmal 20 % aller Gutachten könnten regelkonform und somit korrekt sein.
Seit 1998 hat das BWPN weit über 100.000 Gutachten vom Medizinischen Dienst (MD) und MEDICPROOF geprüft und neu bewertet. Dabei stellte sich heraus, dass annähernd 80 % aller überprüften Gutachten nicht regelkonform waren. Die nachfolgenden Gegengutachten der Sachverständigen haben jedoch in über 90 % aller Verfahren zu einem höheren Pflegegrad geführt.
Ein abgelehnter Pflegegrad kann für Betroffene eine große Belastung darstellen. Oftmals sind sie auf die finanzielle Unterstützung angewiesen und müssen sich mit einem niedrigeren Grad zufriedengeben, als es ihrer tatsächlichen Situation entspricht. Doch das muss nicht sein: Das BWPN zeigt durch seine Erfolgsquote von über 90 % in Widerspruchsverfahren nach abgelehnten Pflegegraden, dass sich ein Einspruch lohnt.
Das BWPN bietet allen Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Wer einen aktuellen Bescheid der Pflegekasse hat, sollte sich heute noch einen der wenigen freien Termine sichern und sich von den erfahrenen Sachverständigen beraten lassen. Nutzen Sie das Know-how und profitieren Sie davon mit einer kostenlosen Erstberatung.
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