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Oft vernachlässigtes Erbe: Der digitale Nachlass


Familie, Kinder & Zuhause

Oft vernachlässigtes Erbe: Der digitale NachlassDer Tod ist kein Lieblingsthema. Dennoch treffen die meisten Menschen Vorbereitungen für sich und ihre Angehörigen. So legen viele vorab fest, wie sie bestattet werden wollen und wie sie sich ihre Beerdigungsfeier vorstellen. Mit einem Testament sieht es schon anders aus: Laut Statista haben nur knapp 26 Prozent aller Bürger bestimmt, was mit ihrem Erbe passieren soll. Prinzipiell kein Problem, denn zumindest im Falle von Nachkommen und Familie wird dies gesetzlich geregelt. Ganz anders sieht es allerdings mit dem digitalen Nachlass aus. Was passiert nach unserem Tod eigentlich mit unseren Social-Media-Profilen, unserem gesperrten Smartphone oder all unseren Passwörtern, die im Internet kursieren? ARAG IT-Experten zeigen auf, wie wir sinnvoll für unser digitales Erbe sorgen können.

Wie ist die rechtliche Situation?
Vielen ist das Thema gar nicht wirklich bewusst, anderen fehlt es an Wissen, was vorbereitend getan werden müsste: Das digitale Erbe ist von mehr als 60 Prozent der Deutschen nicht ausreichend oder gar nicht geregelt. Das bedeutet unter anderem, dass die Familie unter Umständen mit den finanziellen Folgen leben muss, wenn Abos und Verträge nicht gekündigt und Internet-Profile nicht gelöscht werden können, denn sie haftet für Verbindlichkeiten. Alle vorher gesendeten und gespeicherten Daten verbleiben laut ARAG IT-Experten bei dem jeweiligen Anbieter und dessen Rechte erlöschen nicht nach dem Tod des Nutzers. Zudem erleichtert man es Hackern, ungenutzte Accounts für ihre Zwecke zu missbrauchen.

Handelt es sich um Abonnements mit längerer Laufzeit, haben Hinterbliebene laut ARAG IT-Experten oftmals ein Sonderkündigungsrecht, das sofort wirksam wird. Eine Regelung dazu findet sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. In der Regel genügt für die Löschung des Accounts eine kurze schriftliche Nachricht mit Kopien von Sterbeurkunde, Erbschein und Personalausweis. Übrigens: Hinterbliebene haben zwar ein Recht darauf, Inhalte von Social Media-Accounts einzusehen, Änderungen dürfen sie aber ebenso wenig vornehmen wie neue Inhalte im Account des Verstorbenen veröffentlichen.

Wer erbt was?
Zu den vererbbaren Vermögenswerten gehören neben klassischen Dingen aus der analogen Welt auch digitale Guthaben, beispielsweise auf Online-Konten. Zudem gehen auch Soft- und Hardware auf die Erben über. Nicht vererbbar sind laut ARAG IT-Experten allerdings Nutzungsrechte, beispielsweise von Online-Bibliotheken, da sie meist an eine Person geknüpft sind.

Wie kann man vorsorgen?
Es gilt, vorzusorgen. Am besten erstellt man zunächst eine Übersicht, die alle Accounts mit Zugängen und Passwörtern festhält, ebenso wie PIN-Codes für das Handy und mögliche andere Geräte. Diese sollte einschließlich einer notwendigen Vollmacht entweder schon zu Lebzeiten an eine Vertrauensperson übergeben oder zumindest den Unterlagen für den Todesfall beigelegt werden. ARAG IT-Experten betonen, dass diese Vollmacht explizit verdeutlichen muss, dass sie über den Tod hinaus gilt.

An alles gedacht?
Wir haben uns inzwischen schon derart an unser digitales Leben gewöhnt, dass wir oft vergessen, an wie vielen Stellen wir registriert und vernetzt sind. ARAG IT-Experten geben daher eine Übersicht, die zwar keine Vollständigkeit garantieren, aber für Denkanstöße sorgen kann. So könnten Social-Media-Profile auf Facebook, Instagram, Pinterest und Co. existieren. Mögliche Messenger-Dienste sind WhatsApp oder Signal. Daneben gibt es auch Arbeits-Tools wie E-Mail-Provider (z. B. Google, web.de, gmx.de), Internet-Provider (z. B. Ionos, United Domains, Microsoft Outlook), Dienstleister-Tools (z. B. Canva, Mailchimp), Co-Working-Tools (z. B. Dropbox, Slack, Asana) oder Cloud-Anbieter. Und zu guter Letzt könnten Konten bei Foren, Internet- Shops oder Streaming-Portalen wie etwa Spotify oder Netflix bestehen. Auf eine Übersichts-Liste gehören ebenso PIN- oder Passwort-geschützte Apps von Banken und Sparkassen, Payment Providern (z. B. PayPal, Apple Pay) oder einem Smart Home. Und um ohne Hacker einen digitalen Nachlass zu verwalten, gehören auch PINs oder Passwörter von Smartphone, Tablet und Co. auf eine Liste.

Optimal, da immer aktuell, raten die ARAG IT-Experten für die Verwaltung aller Zugangsdaten zu einem Passwort-Manager. Er sammelt alle Zugänge digital und ist stets auf aktuellem Stand, wenn Passwörter geändert werden. So muss man sich nur noch ein einziges Passwort merken. Für einen Überblick, wie ein Passwort-Manager funktioniert, empfehlen die ARAG IT-Experten die Seite des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI).

Ein Tipp der ARAG IT-Experten: Postfächer von E-Mail-Konten sollten eine Zeit lang über eine Weiterleitung an die eigene Mail-Adresse weitergeführt werden, da hier wichtige Informationen zu Kontakten, Verträgen und Verbindlichkeiten schlummern könnten.

Nachlasskontakt für Social Media
Sensibel wird es, wo es über einfache Aktionen wie Bestellungen oder einen Informationsabruf hinausgeht. Insbesondere wenn Angehörige entscheiden sollen, was mit unseren Social-Media-Kanälen passiert, muss man sie entsprechend ermächtigen. ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass beispielsweise Facebook , Apple oder Google eine Funktion hinterlegt haben, über die der User in einfachen Schritten einen Nachlassverwalter bestimmen kann. Abhängig vom Umfang der Nutzung des Google-Accounts ist dies besonders wichtig, denn hierbei geht es unter Umständen nicht nur um Fotos, Videos und Texte, sondern auch um Zahlungsinformationen und Smartphone-Einstellungen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/

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