Allein zur Schule: Tschüss Elterntaxi
13.08.2024
Familie, Kinder & Zuhause
Mit dem Ende der Ferien werden die Straßen wieder voller. Und auch vor den Schulen wird dank etlicher Mamataxis und Papashuttles die Lage wieder unübersichtlich. Auch wenn es noch so gut gemeint und vielleicht auch praktisch ist, weil es für die Eltern danach direkt weiter zur Arbeit geht: Für Schülerinnen und Schüler wird dieser tägliche Slalom durch die haltenden und anfahrenden Familienkutschen zu einer gefährlichen Herausforderung. Viele Schulen fordern deshalb auch die Eltern auf, ihren Kindern den Schulweg zu überlassen. Aber was wäre denn die Alternative? Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Kann eine Schule den Bring- und Holdienst der Eltern bis direkt vor die Schultüre verbieten?
Tobias Klingelhöfer: Rein rechtlich gesehen, hängt es davon ab, wie der Verkehr vor der Schule geregelt ist. Gibt es von offizieller Stelle, also nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), entsprechende Halteverbotsschilder und Sperrflächen, sollte die Schule eigentlich nicht einmal darauf hinweisen müssen. Denn die StVO ist natürlich immer einzuhalten. Gibt es keine offizielle Regelung, ist so ein Aufforderung der Schule nur als Bitte oder Empfehlung zu verstehen, und damit nicht bindend.
Wie kommen Kinder auch ohne Shuttle sicher zur Schule?
Tobias Klingelhöfer: Statt den Nachwuchs von der Haustür bis zum Schultor zu chauffieren, sollten Eltern ihre Kinder besser mit den nötigen Kompetenzen ausstatten, den Weg selbstständig zu schaffen. Dabei sollten sie ihrem Kind zeigen, wie es alleine zur Schule kommt und auch wieder zurück, und auch erklären, wie man sich im Straßenverkehr verhält. Das geht am besten unter Realbedingungen, also wenn sie sich die erste Zeit gemeinsam auf den Schulweg machen, ohne Auto. Anfangs kostet das zwar etwas mehr Zeit, stärkt aber auch die Fähigkeiten des Kindes und gleichzeitig das Vertrauen von Kind und Eltern, dass der Schulweg kein Problem ist.
Worauf sollte man denn genau achten, wenn man mit den Kindern den Weg zusammen geht? Wofür sollte man die Kinder sensibilisieren?
Tobias Klingelhöfer: Die Verkehrsregeln sind natürlich wichtig. Zudem sollten Kinder lernen, welche Situationen brenzlig werden können, wie z. B. geparkte Autos, die die Sicht versperren, oder auch das Toben an der Bushaltestelle. Häufig bieten Schulen auch sogenannte Schulwegpläne an, in denen der sicherste Weg bereits eingezeichnet ist. Bevor Kinder das erste Mal allein den Weg antreten, sollte es einige Probeläufe geben, bei dem Sie als Eltern nicht direkt dabei sind, sondern mit etwas Abstand hinter Ihrem Kind herlaufen. Das empfiehlt sich übrigens auch immer mal wieder zwischendurch, um zu schauen, ob das Kind sich an die gelernten Regeln hält.
Ab wann können Kinder mit dem Rad zur Schule fahren?
Tobias Klingelhöfer: Die teilweise komplexe Verkehrslage überblicken zu müssen, kann ein Grundschulkind schnell überfordern. Daher sollte es grundsätzlich sicher auf dem Fahrrad sein. Aber auch dann, wenn es geübt ist, empfehle ich, es frühestens im Alter von neun bis zehn Jahren ohne erwachsene Begleitung mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen. An vielen Schulen benötigen Kinder auch einen sogenannten Fahrradführerschein, um alleine zum Unterricht radeln zu dürfen. Der belegt, dass man die Regeln kennt und diese auch sicher in der Praxis anwenden kann. Wenn die Schule selbst kein solches "Fahrsicherheitstraining" für Kids auf Rädern anbietet, können Eltern auch bei der Polizei oder einem Fahrradclub in der Nähe anfragen.
Was ist noch wichtig, damit die Kinder sicher zur Schule kommen?
Tobias Klingelhöfer: Helle, gut sichtbare Kleidung, nach Möglichkeit auch mit Reflektoren. So ist das Kind unter allen Lichtbedingungen gut zu erkennen. Auch der Schulranzen sollte der richtige sein und ausreichend reflektierende und fluoreszierende Flächen aufweisen, die auch weit genug abstrahlen - zu erkennen an der DIN Nummer 58124. Bei der Auswahl des Schulwegs können Eltern außerdem noch schauen, ob sich Weggemeinschaften gründen lassen, damit das Kind nicht alleine unterwegs ist. Vielleicht gibt es auch eine Route mit Verkehrshelfern, den sogenannten Schülerlotsen. Wenn es vor der eigenen Schule keine gibt, können Eltern den Schulträger über die Schulleitung, den Elternbeirat oder die Schülermitverwaltung ansprechen, ob man nicht einen Lotsendienst einsetzen kann.
Was sind Schülerlotsen und wer bildet sie aus?
Tobias Klingelhöfer: Als Eltern will man sich natürlich auch darauf verlassen, dass Schülerlotsen wissen, was sie tun. Allerdings sieht man oft auch Kinder und Jugendliche, die diese Aufgabe übernehmen und damit nicht unbedingt viel älter sind als die eigenen Kinder. Es ist so: Schülerlotsen sind ehrenamtliche Helfer, die kein Geld bekommen. Und das können neben Erwachsenen eben auch verantwortungsvolle Schülerinnen und Schüler sein, wenn sie mindestens 13 Jahre alt sind. In manchen Bundesländern können sie auch jünger sein; in Berlin ist das zum Beispiel schon ab Klasse fünf möglich. Die Lotsen werden selbstverständlich nur mit einer entsprechenden Schulung eingesetzt. Erwachsene bekommen von Polizei oder Verkehrswacht eine kurze Einweisung in ihre Aufgabe. Minderjährige lernen in einer mehrstündigen Schulung, worauf sie achten müssen, was sie dürfen und was nicht. In den fließenden Verkehr zum Beispiel dürfen sie nicht eingreifen, sondern müssen warten, bis sich eine ausreichend große Lücke ergibt, um die Schülerinnen und Schüler möglichst grüppchenweise über die Straße zu bringen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ARAG SE
21.11.2024 | ARAG SE
Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt
Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
19.11.2024 | ARAG SE
Im Sog der Streams
Im Sog der Streams
19.11.2024 | ARAG SE
Gemeinsam für Kinderrechte: ARAG und UNICEF starten Partnerschaft
Gemeinsam für Kinderrechte: ARAG und UNICEF starten Partnerschaft
18.11.2024 | ARAG SE
Urlaub-Upgrades gefällig?
Urlaub-Upgrades gefällig?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.11.2024 | Bauherrenreport GmbH
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
21.11.2024 | Gütegemeinschaft Kerzen e. V.
Kerzen voll im Trend
Kerzen voll im Trend
21.11.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Streit um Lebensmittelpunkt - Gericht muss Kind persönlich anhören
Streit um Lebensmittelpunkt - Gericht muss Kind persönlich anhören
21.11.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Auslandsschuljahr: Weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Auslandsschuljahr: Weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
20.11.2024 | CYBEX Retail GmbH
Oh du fröhliche
Oh du fröhliche