Mehr Netto für Familien
29.07.2025 / ID: 431225
Familie, Kinder & Zuhause

Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags
Der Grundfreibetrag - jener Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt - wird zum 1. Januar 2025 von 11.604Euro auf 12.000Euro angehoben. Für verheiratete Paare gilt künftig ein gemeinsamer Freibetrag von 24.000Euro. Diese Anhebung trägt dazu bei, insbesondere Gering- und Mittelverdiener steuerlich zu entlasten.
Parallel dazu steigt auch der Kinderfreibetrag. Lag dieser im Jahr 2024 noch bei 6.384Euro je Kind, wird er 2025 auf 6.600Euro erhöht. Diese Maßnahme hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast von Eltern und stellt eine Alternative zum Kindergeld dar. Familien mit höheren Einkommen profitieren häufig stärker vom Kinderfreibetrag als vom monatlichen Kindergeld - insbesondere, wenn der Steuersatz über 30% liegt.
Mehr Abzug bei Kinderbetreuungskosten
Ein weiteres Kernstück der Reform betrifft die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Ab 2025 können 80% der Betreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden - eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Grenze von 4.000Euro bei nur 66% Abzugsfähigkeit.
Damit trägt der Gesetzgeber der steigenden Belastung berufstätiger Eltern Rechnung und setzt gezielt Anreize für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ob Kita-Gebühren, Hortkosten oder private Tagespflege: Die Ausgaben können künftig einfacher und umfangreicher steuermindernd angesetzt werden. Voraussetzung bleibt, dass die Betreuung aus beruflichen oder erwerbsbedingten Gründen erfolgt und durch Rechnungen bzw. Überweisungen belegt ist.
Entlastung auch bei Alleinerziehenden und Teilzeitfamilien
Auch Alleinerziehende profitieren. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 500Euro auf 4.620Euro jährlich erhöht. Damit sollen insbesondere Mütter (rund 90% der Alleinerziehenden) besser gegen steigende Lebenshaltungs- und Betreuungskosten abgesichert werden.
Für getrennt lebende Eltern oder Patchworkfamilien gibt es Klarstellungen: Auch Stiefeltern oder Lebenspartner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften können künftig anteilige Freibeträge beanspruchen - abhängig vom Betreuungsanteil und dem gemeinsamen Haushalt.
Fiskalpolitischer Hintergrund und Bewertung
Laut Bundesfinanzministerium beläuft sich das gesamte Entlastungsvolumen der steuerlichen Familienförderung auf rund 10Mrd.Euro jährlich. Finanziert werden die Maßnahmen durch Umschichtungen im Haushalt und eine teilweise Rückführung von Krisenhilfen aus der Corona-Zeit. Die Reform gilt als Kompromiss zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik.
Familienverbände und Steuerexperten begrüßen die Neuregelungen grundsätzlich. Kritisiert wird jedoch, dass Inflationseffekte nur teilweise abgefedert werden und weitere Schritte - wie etwa eine Indexierung des Kinderfreibetrags - fehlen.
Fazit: Mehr Gerechtigkeit für Familien
Die steuerlichen Anpassungen ab 2025 sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien mit Kindern gezielt zu entlasten. Höhere Freibeträge und die verbesserte Absetzbarkeit von Betreuungskosten tragen dazu bei, die reale Kaufkraft zu stärken und berufstätige Eltern zu unterstützen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt der Gesetzgeber damit ein wichtiges Signal.
Ob die Maßnahmen langfristig ausreichen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Fachkräftesicherung zu begegnen, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die steuerliche Förderung von Familien ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit - sie ist auch eine Investition in die Zukunft.
(Bildquelle: iStock-914435446)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Essen
Alfredstr. 157
0201/822896-22
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
02.09.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wenn Briefe verspätet zugestellt werden: Folgen der Postprivatisierung für Rechtsfristen
Wenn Briefe verspätet zugestellt werden: Folgen der Postprivatisierung für Rechtsfristen
26.08.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Corona-Soforthilfen: Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Reaktionen aus den Bundesländern
Corona-Soforthilfen: Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Reaktionen aus den Bundesländern
19.08.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerbetrug bei Kassensystemen - Manipulationen, Folgen und Schutzmaßnahmen
Steuerbetrug bei Kassensystemen - Manipulationen, Folgen und Schutzmaßnahmen
05.08.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Reform der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer
Reform der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer
23.07.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Künstliche Intelligenz und Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle
Künstliche Intelligenz und Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.09.2025 | StoffOS
Revolution am Wickeltisch: StoffOS ersetzt Einweg-Feuchttücher durch nachhaltige Premium-Bio-Baumwolle
Revolution am Wickeltisch: StoffOS ersetzt Einweg-Feuchttücher durch nachhaltige Premium-Bio-Baumwolle
30.09.2025 | Fuel Wood Spatar GmbH c/o Schlaumik.de
Interaktive Online-Übungen für die 2. Klasse: Schlaumik.de startet neuen Mathebereich
Interaktive Online-Übungen für die 2. Klasse: Schlaumik.de startet neuen Mathebereich
29.09.2025 | ICONY GmbH
Date50.de - Online-Dating für Singles mit Lebenserfahrung
Date50.de - Online-Dating für Singles mit Lebenserfahrung
29.09.2025 | Marry me Vegas
Heiraten in Las Vegas - auch wenn man schon verheiratet ist
Heiraten in Las Vegas - auch wenn man schon verheiratet ist
26.09.2025 | TIERHEIMSPONSORING GmbH & Co. KG
Werden Sie Teil der Lösung: Helfen Sie Tieren in Not!
Werden Sie Teil der Lösung: Helfen Sie Tieren in Not!
