Mehr Netto für Familien
29.07.2025 / ID: 431225
Familie, Kinder & Zuhause

Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags
Der Grundfreibetrag - jener Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt - wird zum 1. Januar 2025 von 11.604Euro auf 12.000Euro angehoben. Für verheiratete Paare gilt künftig ein gemeinsamer Freibetrag von 24.000Euro. Diese Anhebung trägt dazu bei, insbesondere Gering- und Mittelverdiener steuerlich zu entlasten.
Parallel dazu steigt auch der Kinderfreibetrag. Lag dieser im Jahr 2024 noch bei 6.384Euro je Kind, wird er 2025 auf 6.600Euro erhöht. Diese Maßnahme hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast von Eltern und stellt eine Alternative zum Kindergeld dar. Familien mit höheren Einkommen profitieren häufig stärker vom Kinderfreibetrag als vom monatlichen Kindergeld - insbesondere, wenn der Steuersatz über 30% liegt.
Mehr Abzug bei Kinderbetreuungskosten
Ein weiteres Kernstück der Reform betrifft die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Ab 2025 können 80% der Betreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden - eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Grenze von 4.000Euro bei nur 66% Abzugsfähigkeit.
Damit trägt der Gesetzgeber der steigenden Belastung berufstätiger Eltern Rechnung und setzt gezielt Anreize für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ob Kita-Gebühren, Hortkosten oder private Tagespflege: Die Ausgaben können künftig einfacher und umfangreicher steuermindernd angesetzt werden. Voraussetzung bleibt, dass die Betreuung aus beruflichen oder erwerbsbedingten Gründen erfolgt und durch Rechnungen bzw. Überweisungen belegt ist.
Entlastung auch bei Alleinerziehenden und Teilzeitfamilien
Auch Alleinerziehende profitieren. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 500Euro auf 4.620Euro jährlich erhöht. Damit sollen insbesondere Mütter (rund 90% der Alleinerziehenden) besser gegen steigende Lebenshaltungs- und Betreuungskosten abgesichert werden.
Für getrennt lebende Eltern oder Patchworkfamilien gibt es Klarstellungen: Auch Stiefeltern oder Lebenspartner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften können künftig anteilige Freibeträge beanspruchen - abhängig vom Betreuungsanteil und dem gemeinsamen Haushalt.
Fiskalpolitischer Hintergrund und Bewertung
Laut Bundesfinanzministerium beläuft sich das gesamte Entlastungsvolumen der steuerlichen Familienförderung auf rund 10Mrd.Euro jährlich. Finanziert werden die Maßnahmen durch Umschichtungen im Haushalt und eine teilweise Rückführung von Krisenhilfen aus der Corona-Zeit. Die Reform gilt als Kompromiss zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik.
Familienverbände und Steuerexperten begrüßen die Neuregelungen grundsätzlich. Kritisiert wird jedoch, dass Inflationseffekte nur teilweise abgefedert werden und weitere Schritte - wie etwa eine Indexierung des Kinderfreibetrags - fehlen.
Fazit: Mehr Gerechtigkeit für Familien
Die steuerlichen Anpassungen ab 2025 sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien mit Kindern gezielt zu entlasten. Höhere Freibeträge und die verbesserte Absetzbarkeit von Betreuungskosten tragen dazu bei, die reale Kaufkraft zu stärken und berufstätige Eltern zu unterstützen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt der Gesetzgeber damit ein wichtiges Signal.
Ob die Maßnahmen langfristig ausreichen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Fachkräftesicherung zu begegnen, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die steuerliche Förderung von Familien ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit - sie ist auch eine Investition in die Zukunft.
(Bildquelle: iStock-914435446)
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