Pressemitteilung von Frank Hoffmann Immobilien GmbH & Co. KG

Wenn der Ernstfall das Zuhause einfriert


27.02.2026 / ID: 438353
Familie, Kinder & Zuhause

Wenn der Ernstfall das Zuhause einfriertWenn es um Vermögenswerte wie Immobilien geht, denken viele Eigentümer erst spät über Vorsorge nach. Doch gerade bei größeren Vermögenswerten kann es im Ernstfall schnell zu rechtlichen Hürden kommen. Aktuelle Erfahrungen aus der Praxis machen deutlich: Ohne eine notarielle Vollmacht kann der Verkauf einer Immobilie innerhalb der Familie im entscheidenden Moment blockiert werden.

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Stellen Sie sich vor: Ein Ehepaar besitzt eine Immobilie, beide stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch. Dann erleidet der eine Partner eine schwere Krankheit und ist nicht mehr geschäftsfähig. Die Ehefrau möchte das gemeinsame Haus verkaufen, um notwendige Kosten für Betreuung, Pflege oder einen barrierefreien Wohnungswechsel zu decken. Doch trotz aller guten Vorsätze scheitert der Verkauf rechtlich - weil eine wirksame notarielle Vollmacht fehlt.

In solchen Situationen können zuständige Behörden und Notare eine einfache Vollmacht nicht akzeptieren. Notarielle Vollmachten sind in Deutschland für Immobiliengeschäfte aus gutem Grund vorgeschrieben: Sie schaffen Rechtssicherheit und verhindern langwierige Betreuungsverfahren, die zusätzlich Zeit, Kosten und Aufwand bedeuten.

Rechtliche Unsicherheit trotz Ehepartner-Status

Viele gehen davon aus, dass Ehepartner automatisch in alle Entscheidungen einbezogen sind - das ist rechtlich nicht der Fall. Das 2023 eingeführte Ehegatten-Notvertretungsrecht bezieht sich ausschließlich auf medizinische Belange und greift nicht für Vermögens- oder Immobilienangelegenheiten. Für Grundstücksübertragungen oder die Unterzeichnung eines Kaufvertrags ist eine notarielle Vollmacht unabdingbar.

"Oft hören wir erst im fortgeschrittenen Verkaufsprozess, dass eine notarielle Vollmacht nicht vorliegt", erklärt Nicole Reise, geschäftsführende Gesellschafterin von Frank Hoffmann Immobilien . "Ein Fall blieb mir besonders im Gedächtnis: Während der Verkaufsverhandlungen erkrankte ein Miteigentümer plötzlich schwer und war nicht mehr ansprechbar. Die Ehefrau konnte den Verkauf nicht allein abschließen. Es musste ein gerichtlicher Vormund bestellt werden, der zusätzlich ein externes Wertgutachten anforderte - mit erheblichen zusätzlichen Kosten und Verzögerungen."

Form und Wirkung notarielle Vollmachten

Für die rechtliche Wirksamkeit müssen Vollmachten beim Immobilienverkauf notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Eine einfache, privat erstellte Vollmacht genügt den hohen Anforderungen von Grundbuchamt und Notariat in der Regel nicht und wird nicht akzeptiert.

Grundsätzlich stehen zwei Varianten zur Verfügung:

1. Notarielle Generalvollmacht - deckt alle rechtlichen Angelegenheiten inklusive Immobilienverkauf ab, wenn sie entsprechend gestaltet ist.

2. Notarielle Verkaufsvollmacht - beschränkt sich gezielt auf den Verkauf einer Immobilie und ist häufig die praktikable Lösung für fest umrissene Fälle.

In beiden Fällen wird die notarielle Form aus rechtlichen Gründen unabdingbar, insbesondere wenn Grundbuchänderungen anstehen. Eine fehlende notarielle Vollmacht kann ansonsten dazu führen, dass das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss - was Zeit und Geld kostet.

Verlässliche Vorsorge schafft Sicherheit

Eine frühzeitige notarielle Vollmacht ist nicht nur ein Stück rechtlicher Vorsorge, sondern auch ein Instrument zur Entlastung der Familie. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten - vom Verkäufer über den Bevollmächtigten bis hin zu Notar und Käufer - und erleichtert einen strukturierten, zügigen Immobilienverkauf.

Vorsorgefragen gehen dabei oft Hand in Hand mit weiteren wichtigen Entscheidungen zur Vermögensübertragung und Nachlassplanung. Immobilienexperten raten daher, diese Themen frühzeitig anzupacken und fachlich begleiten zu lassen.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

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