Polnische Pflegekräfte: Legalität und Illegalität
06.03.2012
Familie, Kinder & Zuhause
Ein Pflegefall tritt ein und fast immer übernimmt zunächst jemand aus der Familie die Aufgaben daraus. Dazu kommt stundenweise ein ambulanter Pflegedienst. Aber wenn die Verpflichtung die Verwandtschaft mehr und mehr in Anspruch nimmt, beginnt die Suche nach einer Entlastung. „Wie so oft im Leben gibt es legale und nicht legale Möglichkeiten, “ erläutert Dieter Fleck, Inhaber der Pflegeagenturplus- Bonn-Vorgebirge, „die illegalen Möglichkeiten sind Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, legal ist die Einstellung der Pflegekraft als Angestellte und das sogenannte Entsendeprinzip.“ Während fast jedem offensichtlich ist, wenn Schwarzarbeit vorliegt, ist die sogenannte Scheinselbständigkeit nicht so leicht zu identifizieren. Erst einmal wird behauptet, dass man selbständig sei. Wenn aber die bei der Pflege benutzten Hilfsmittel und die Putzmittel nicht von dieser Pflegekraft bezahlt werden, wenn nicht mehrere Auftraggeber vorhanden sind, wenn die Pflegekraft in den Tagesablauf integriert ist oder wenn es weder Visitenkarten noch Geschäftspapier gibt, liegt die Vermutung einer Scheinselbständigkeit sehr nahe. Und dann sind die Konsequenzen die gleichen wie bei der Schwarzarbeit: Steuernachzahlungen, Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und mehr. Dieter Fleck verweist dazu auf einen Blog- Beitrag der Rechtsanwältin Bärbel Schönhoff im Weblog des Bundesfamilienministeriums, der dazu anschaulich erläutert: http://www.wegweiser-demenz.de/beitrag-hilfskraft.html. Die Einstellung einer Pflegekraft mit einem Arbeitgeber/ Arbeitnehmerverhältnis ist eine der beiden legalen Möglichkeiten. Aber es liegt auf der Hand, welche finanziellen und organisatorischen Aufgaben in diesem Fall auf die Familie zukommen. Allein die Urlaubsgewährung oder die Ansprüche, die sich aus einer Krankheit der Pflegekraft ergeben, können schnell überfordern. Die legale Alternative der Wahl ist die Nutzung einer Vermittlungsagentur die mit einem z.B. osteuropäischen Arbeitgeber zusammenarbeitet. Das funktioniert nach dem Entsendeprinzip. Bei einem Arbeitgeber z.B. in Polen sind die Pflegekräfte fest angestellt. Es werden Steuern für sie gezahlt, sie sind sozialversichert, haftpflichtversichert, unfallversichert und haben für ihren Einsatz in Deutschland eine Auslandskrankenversicherung. „Die Legalität ist die Mindestvoraussetzung“ erläutert Fleck, „man sollte darüber hinaus den größten Wert auf die konkrete Auswahl der Pflegekraft legen. Gewährleistet der polnische Arbeitgeber z.B. ein aktuelles Gesundheitszeugnis oder ist er „TÜV- zertifiziert“? Und wie sieht es mit der Betreuung vor Ort aus, wenn die Pflegekraft da ist? Gibt es dann nur eine Telefonnummer oder eine Internetadresse oder ist jemand wirklich persönlich erreichbar?“ Wenn diese Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden können, steht einer bezahlbaren 24 Stunden Pflege in den eigenen vier Wänden nichts mehr im Weg. Dann kann der Patient seine Tage in gewohnter Umgebung genießen und die Angehörigen haben die Freiheit und die Sicherheit um auch ihrerseits wieder aktiv am Leben teilzunehmen. Zum Schluss gibt Dieter Fleck noch einen Tipp mit auf den Weg: „Schon vor Beginn der Pflege bieten die Pflegekassen eine umfassende und kostenlose Beratung zu Möglichkeiten, Ansprüchen und Leistungen an, die Betroffene unbedingt nutzen sollten!“ Weitere Infos bietet auch die Homepage http://www.pflegeagenturplus-bonn-vorgebirge.de.html.
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Herr Dieter Fleck
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53913 Swisttal
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