Schaukel und Schaukelsitz nach DIN EN 1176
31.07.2012 / ID: 71936
Familie, Kinder & Zuhause
Ab dem Jahr 1998 gibt es die DIN EN 1176. Diese DIN legt die sicherheitstechnischen Anforderungen fest, die an öffentlichen Spielplatzgeräten und Spielplatzböden eingehalten werden müssen.
Die aktuell gültige Fassung der DIN EN 1176 ist seit dem Sommer 2009 gültig. Jede Schaukel (http://www.spielendraussen.de/) muss diese Anforderungen erfüllen, wenn Sie auf öffentlichen Spielplätzen stehen soll.
Öffentlich bedeutet, dass diese Anforderungen von Geräten erfüllt werden müssen, die z.B. in Schulen und Kindertagesstätten verbaut werden. Da ist es egal, ob es sich um eine Schaukel oder einen Schaukelsitz (http://www.spielendraussen.de/) handelt.
Aber auch wenn man eine Schaukel für den Privatgebrauch kauft, empfiehlt es sich darauf achten, dass diese die DIN EN 1176 erfüllen. Entsprechende Anbieter, wie spielendraussen.de, weisen gleich auf der Startseite darauf hin, dass die von ihnen angebotenen Spielplatzgeräte der gültigen DIN-Norm entsprechen. Dann kann man sicher sein, dass die Sicherheit der Kinder beim Spielen bestmöglich gegeben ist.
Doch wie sieht es aus wenn man <a href="www.spielendraussen.de/index.php?cat=c39_Schaukelsitz-Schaukelsitz.html">Schaukelsitze kaufen</a> möchte? Muss dieser der DIN ebenso entsprechen wie eine Schaukel? Ja, tatsächlich muss auch ein Schaukelsitz der DIN auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen entsprechen.
Spielplatzgeräte sollen den Kleinen zuallererst Freude bereiten und dazu gehört dann auch die Sicherheit. Wenn man dann noch unter seine neue Schaukel, die der DIN EN 1176 entspricht, den passenden Fallschutz aus Kunstrasen von rasenqueen.de legt, dann steht dem sicheren Toben und Schaukeln nichts mehr im Wege.
http://www.spielendraussen.de
Spielendraussen Ltd
Wiesenstr. 34 47800 Krefeld
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