Abenteuer Baustelle: Wenn Kinder toben
29.08.2012
Familie, Kinder & Zuhause
Wiesbaden, 29. August 2012. Kinder sind abenteuerlustig - und was übt größeren Reiz aus als eine benachbarte Baustelle? Doch wenn bei der Erforschung des Gebäudes etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich. "Vater und Mutter haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben", erklärt Sonja Renye, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Der Bauherr muss das Gelände ausreichend sichern. Aber selbst dann kann er auf dem Schaden sitzen bleiben.
Kinder unter sieben Jahren müssen nicht für den entstandenen Schaden gerade stehen. "Und an die Eltern kann sich der Bauherr mit seinem Anspruch nicht wenden, wenn sie den Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben", so R+V-Expertin Renye. Bei einem sonst vernünftigen Sechsjährigen genügt es beispielsweise, wenn sich ein Elternteil in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt er einen unbeobachteten Moment aus, um auf der benachbarten Baustelle etwas anzustellen, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.
Ab sieben Jahren ist persönliche Reife entscheidend
Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Sonja Renye: "Das bedeutet, dass die Schuldfrage immer im Einzelfall entschieden wird." Muss ein Kind tatsächlich haften, springt - sofern vorhanden - in der Regel die Familienhaftpflichtversicherung ein. Allerdings gilt dies nur, solange das Kind den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat.
Aufsichtspflicht ernst nehmen
Das R+V-Infocenter empfiehlt Eltern, die Aufsichtspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wie intensiv Vater und Mutter auf ihren Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von dessen Alter und Entwicklung ab. Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht es bei einem Zehnjährigen in der Regel aus, es vor der benachbarten Baustelle zu warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen", sagt R+V-Expertin Renye. Auch müssen Kinder, die durch ihr Verhalten aufgefallen sind, stärker im Auge behalten werden. Als Faustregel gilt: Je jünger und uneinsichtiger das Kind ist, desto besser muss es beaufsichtigt werden.
Schutz für Schäden durch Kleinkinder
Einige Versicherungen bieten in der Familienhaftpflichtversicherung inzwischen Schutz für Schäden durch Kinder an, die eigentlich nicht haften - etwa weil sie unter sieben Jahre alt sind. Es besteht ein Versicherungsschutz, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und deshalb ebenfalls nicht haften.
Mehr Service- und Ratgeberthemen unter
http://www.infocenter.ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden
Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Schaberweg 23 61348 Bad Homburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Anja Kassubek
05.09.2013 | Anja Kassubek
Vor der Bundestagswahl: Top-Angst Euro-Schuldenkrise - doch in Deutschland mehr Vertrauen in Arbeit der Politiker
Vor der Bundestagswahl: Top-Angst Euro-Schuldenkrise - doch in Deutschland mehr Vertrauen in Arbeit der Politiker
21.08.2012 | Anja Kassubek
Standort Bickenbach ausgebaut: Gutjahr Systemtechnik nimmt neues Lager in Betrieb
Standort Bickenbach ausgebaut: Gutjahr Systemtechnik nimmt neues Lager in Betrieb
21.08.2012 | Anja Kassubek
Mit dem Rad zur Schule: Je kleiner die Schüler, desto größer das Risiko
Mit dem Rad zur Schule: Je kleiner die Schüler, desto größer das Risiko
07.08.2012 | Anja Kassubek
Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs
Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs
25.07.2012 | Anja Kassubek
Bei Ankunft besetzt: Urlaubern steht Ersatzhotel zu
Bei Ankunft besetzt: Urlaubern steht Ersatzhotel zu
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
22.11.2024 | Mentoren-Media-Verlag GmbH
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
21.11.2024 | Bauherrenreport GmbH
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
21.11.2024 | Gütegemeinschaft Kerzen e. V.
Kerzen voll im Trend
Kerzen voll im Trend
21.11.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Streit um Lebensmittelpunkt - Gericht muss Kind persönlich anhören
Streit um Lebensmittelpunkt - Gericht muss Kind persönlich anhören