Pressemitteilung von Sabrina Rymarowicz

Freunde als Umzugshelfer: Wer zahlt für Schäden?


14.05.2013 / ID: 116688
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Berlin, 14. Mai 2013 - Jedes Jahr ziehen bundesweit knapp fünf Millionen Haushalte um.* Nicht selten gehen dabei im Eifer des Gefechts auch einige Dinge zu Bruch. Das kann schnell teuer werden - je nachdem, ob es sich um eine einfache Vase oder den kürzlich erworbenen 50-Zoll-LED-Fernseher handelt. Hat ein Umzugsunternehmen einen Schaden verursacht, braucht sich der Umziehende meist keine Gedanken zu machen, da der Dienstleister in der Regel verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen. Anders verhält es sich hingegen bei privaten Umzugshelfern: Jeder achte Deutsche greift beim Wohnungswechsel auf Freunde und Bekannte zurück und verzichtet auf häufig kostspielige professionelle Möbelpacker.** Doch wer haftet für Schäden, die während eines Umzuges unbeabsichtigt von Freunden oder Bekannten verursacht wurden?
Die Haftpflichtversicherung des Umziehenden kommt nur für Schäden Dritter auf, nicht aber für Schäden am eigenen Hausstand. Und auch die Hausratversicherung deckt Umzugsschäden, verursacht von privaten Helfern, nicht ab.
Private Haftpflichtversicherung des Helfers zahlt - aber nur wenn Gefälligkeit mitversichert wurde
Bleibt noch der Versicherungsschutz des Umzugshelfers: "Entgegen der landläufigen Meinung kommt die Haftpflichtpolice des fleißigen Helfers allerdings nicht in jedem Fall für Schäden bei einem Umzug auf", erklärt die Versicherungsexpertin Janine Pentzold vom Berliner Vergleichsportal TopTarif.de (www.toptarif.de). Sie greift in der Regel nur dann, wenn in der Police ausdrücklich auch Gefälligkeitsschäden mitversichert wurden. Ein Teil der Versicherer schließt gerade dieses Tarifmerkmal jedoch aus und ist somit bei Gefälligkeitsdiensten, wie beispielsweise einem Umzug, nicht zur Schadensregulierung verpflichtet. In diesem Falle würde der Helfer den Schaden aus eigener Tasche finanzieren oder der Umziehende auf seinen Kosten sitzen bleiben.
"Damit der Umzug also nicht zur Zerreißprobe für die Freundschaft wird, weil niemand für einen entstandenen Schaden aufkommen kann oder will, sollte der Umzugshelfer sicherstellen, dass Gefälligkeitsschäden in der eigenen Haftpflichtpolice eingeschlossen sind", erklärt Pentzold. "Oder - sollte dies nicht der Fall sein - entsprechend nachrüsten, um unnötigen Ärger zu vermeiden." Kostengünstige Haftpflichtversicherungen, die Gefälligkeitsschäden einschließen, sind bereits ab 40 Euro pro Jahr zu haben - entsprechende Angebote können auf Verbraucherportalen wie TopTarif.de verglichen werden.
Durch Vergleichsportale wie TopTarif.de (www.toptarif.de) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verfügbare Versicherungen vergleichen und kostenlos zu günstigen Angeboten wechseln.
* Quelle Umzug AG, siehe: http://www.deutscher-umzugsmarkt.de/umzugsstatistik.html
** Pressemitteilung asstel vom 23. April 2013, siehe: http://www.asstel.de/versicherungen/media/default_content/presse/pressemitteilungen/2013_pressemitteilungen/20130423-PM-Umzugsschaeden.pdf
Die Pressemitteilung "Freunde als Umzugshelfer: Wer zahlt Schäden?" finden Sie als PDF auch unter: http://www.toptarif.de/presse/presse-announcement
TopTarif.de Umzug Haftpflicht Haftpflichtversicherung

http://www.toptarif.de
TopTarif Internet GmbH
Pappelallee 78-79 10437 Berlin

Pressekontakt
http://www.piabo.net
piâbo medienmanagement GmbH
Weinmeisterstraße 12 10178 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Sabrina Rymarowicz
Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.11.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
20.11.2025 | Umwelt- und Weihnachtsmarkt Sophienstraße Berlin, EVENTS - Ralf Bielefeldt
Berlin: 28. Umwelt- und Weihnachtsmarkt in der Sophienstraße
19.11.2025 | Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH
32. Saalfelder Grottenadvent in der Erlebniswelt Feengrotten
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 432.576
PM aufgerufen: 74.223.051