HDT-Seminar Befähigte Person Brandmeldeanlagen gemäß §2 (7) BetrSichV und TRBS 1203
14.05.2013 / ID: 116710
Freizeit, Buntes & Vermischtes
(NL/6739751594) HDT-Seminar Befähigte Person Brandmeldeanlagen gemäß §2 (7) BetrSichV, TRBS 1203, DIN VDE 0833 und DIN 14675 am 6.-7. Juni 2013 in Essen
Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen, die Personen über eine Brandgefahr informieren, zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen
und / oder Brände zum frühest möglichen Zeitpunkt erkennen und melden.
Die Brandmeldeanlage soll automatisch zum frühest möglichen Zeitpunkt einen entstehenden Brand feststellen und durch eine geeignete Alarmorganisation gefährdete Personen alarmieren und Löschkräfte mobilisieren. Die Frühzeitige Reaktion der automatischen BMA begrenzt den Brandschaden. Automatische Alarmierung verkürzt Interventionszeiten.
Der Arbeitgeber hat seine Brandmeldeanlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen. Nach den einschlägigen Vorschriften muss jede Brandmeldeanlage regelmäßig einer Inspektion und Begehung unterzogen werden, wobei die Inspektion sich auf die elektrische Funktionsweise der BMA bezieht und ausschließlich von der Elektrofachkraft durchgeführt werden darf. Der Part der Begehung kann von dieser Elektrofachkraft, aber auch von einer ausgebildeten befähigten Person erfolgen. Durch die Regelwerke werden an den Betreiber beziehungsweise die befähigte Person - eine Person, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeiten durchführen kann - umfangreiche Anforderungen gestellt. Die befähigte Person übernimmt Aufgaben, die sich aus den Anforderungen an den Betrieb einer Brandmeldeanlage (BMA) ergeben. Für den Betrieb jeder BMA muss eine solche Person existent sein. Die Grundsätze der Prüfung werden ebenso näher gebracht wie die Baumaßgaben und Aspekte der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
Das Haus der Technik bietet dazu das Seminar Befähigte Person Brandmeldeanlagen gemäß §2 (7) BetrSichV und TRBS 1203 am 6.-7. Juni 2013 in Essen an.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Saager), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:
<a href="http://www.hdt-essen.de/W-H050-06-382-3" title="http://www.hdt-essen.de/W-H050-06-382-3">http://www.hdt-essen.de/W-H050-06-382-3</a>
Pressekontakt
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Kai Brommann
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201 18 03 251, Fax. 0201 18 03 269
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