Mit Skihelm sicher auf der Piste
12.12.2013 / ID: 149925
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Jeden Winter verletzen sich mehr als 40.000 von insgesamt 4,2 Millionen deutschen Ski- und Snowboardfahrer und werden ärztlich versorgt. Rund 4.000 verletzen sich so schwer, dass sie stationär ins Krankenhaus müssen. (Quelle: Auswertungsstelle für Skiunfälle, ASU)
Dicht befahrene Skipisten und hohe Geschwindigkeiten stellen ein großes Risiko dar. So ist der Anteil der Zusammenstöße in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Jede siebte Verletzung wird durch eine Kollision verursacht. Häufige Gründe sind zu geringer Abstand, zu schnelles Fahren, fehlende Fahrpraxis oder Missachtung von Pistenregeln.
Besonders gefährlich sind Kopfverletzungen: Sie machen etwa zehn Prozent aller Verletzungen aus. Mit einem Skihelm können über 80 Prozent der Gehirnerschütterungen, Platzwunden oder Gesichtsverletzungen vermieden werden. Insgesamt tragen bereits drei Viertel aller Wintersportler einen Helm. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt die Helmquote annähernd 100 Prozent.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Skifahrer und Snowboarder existiert in Deutschland nicht, auch wenn Versicherer und Ärzte dies nachdrücklich fordern. In Frankreich und der Schweiz fehlt eine solche Regelung ebenfalls. Um das Risiko von starken Verletzungen durch einen Unfall auf der Abfahrtsstrecke zu minimieren, ist in einigen Ländern ein Helm Pflicht:
In Österreich (bis auf Vorarlberg und Tirol), Kroatien und Slowenien müssen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren einen Skihelm tragen. In Italien gibt es eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, in Polen für unter 16-Jährige. Durch den Wachstumsprozess sind Kopfverletzungen bei Jugendlichen noch gefährlicher als bei Erwachsenen.
Auch bei vorsichtiger Fahrweise kann es aufgrund von Wetter- oder Schneeverhältnissen oder durch andere Ski- und Snowboardfahrer zu einem Unfall kommen. Nicht in allen Ländern zahlt in solchen Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb sollten Wintersportler vor der Reise eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese deckt nicht nur die Behandlungskosten ab, sondern bezahlt auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport.
In Deutschland gibt es zwar noch keinen Versicherer, der bei Abschluss einer Wintersport-Reiseversicherung einen Helm vorschreibt. Doch wer "oben ohne" fährt, muss künftig damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden - auch wenn er selbst keinen Unfall verursacht hat. Das entschied das Oberlandesgericht München: Ein Ehepaar war in Tirol Skifahren. Ein anderer Skifahrer stürzte und verletzte beide am Kopf. Daraufhin wollte der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht zahlen. Weil die Verletzten keinen Helm getragen hatten, mussten sie für die Hälfte ihrer Behandlungskosten selbst aufkommen (OLGMünchen, Az.: 8 U 3652-11).
Auf http://www.reiseversicherung.com (http://www.reiseversicherung.com/index.html) finden Sie einen Vergleichsrechner für Reisekrankenversicherungen (http://www.reiseversicherung.com/reiseversicherungen/reisekrankenversicherungen.html)
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