Pressemitteilung von Steuerberater Steffen Reum

Steuererklärung Fragen Österreich


11.01.2014 / ID: 152430
Freizeit, Buntes & Vermischtes

(NL/2053959385) Haben Sie Fragen bei der österreichischen Steuererklärung?

Arbeitnehmer, die erstmalig als deutsche Staatsbürger als Pendler nach Österreich oder Grenzgänger nach Österreich eine Beschäftigung aufnehmen, haben meist viele Fragen, die sich bei der Abgabe der Einkommensteuer ergeben. Die meist gestellte Frage ist natürlich:

Steuererklärung in Österreich oder Steuererklärung in Deutschland?


Es ist nicht selbstverständlich so, dass ein Steuerpflichtiger nur in einem Land der Steuerpflicht unterliegt. Wie und wo die Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, entscheidet sich durch das Doppelbesteuerungsabkommen, das für eine österreichische Steuererklärung genau so gilt, wie für jedes andere Land.
Entscheidend ist zunächst, ob mit dem Land, in dem ein Arbeitnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit arbeitet, ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Regierungen der beiden betroffenen Länder abgeschlossen worden ist. Da das mit den meisten Ländern der Fall ist, werden die Einzelheiten für die Einkommensteuererklärung eines Steuerpflichtigen in den Vereinbarungen im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Wann ist man für eine österreichische Steuererklärung Grenzgänger oder Pendler nach Österreich?

Schon bei dieser Fragestellung muss man sich im Steuerrecht für deutsche Arbeitnehmer in Österreich sehr gut auskennen. Die Bezeichnung Grenzgänger ist dann anwendbar, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz in Österreich bis zu 30 km Luftlinie von der Grenze aufsucht und sein Wohnort in Deutschland auch nicht mehr als 30 km von der Grenze entfernt liegt.

Wenn der Arbeitnehmer in Österreich an verschiedenen Einsatzorten arbeitet, darf das mit der Regelung für Grenzgänger an maximal 20 Prozent der Arbeitstage pro Jahr, aber maximal an 45 Arbeitstagen erfolgen.
Wer seine Einkommensteuererklärung in Deutschland als Grenzgänger abgeben will, muss eine Grenzgängerbescheinigung bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen und diese Grenzgängerbescheinigung seinem Arbeitgeber in Österreich vorlegen. In diesem Fall wird der deutsche Arbeitnehmer nicht zur österreichischen Steuererklärung herangezogen.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

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Steuerkanzlei
Liebensteiner Str. 3 36456 Barchfeld

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