Versicherungen und Alkohol vertragen sich nicht
13.05.2015 / ID: 195237
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Düsseldorf, 13. Mai 2015 - Der Mai ist für seine Feste bekannt. Denn mit dem beginnenden Sommerwetter und den langen Tagen locken Freiluft-Events, Grillabende und Biergärten. Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten viel Alkohol konsumiert. Doch der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Grenzen. Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, trifft keine gute Wahl, berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, bei dem ist zwar die Privathaftpflichtversicherung für den Fremdschaden zuständig. Aber ab 0,5 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann auch der Drahteselfahrer belangt werden und Kfz-Fahrverbote sowie Geldbußen bis zu 500 Euro kassieren. Weist er sogar mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut auf, dem drohen Entzug des Führerscheins, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie drei Punkte in Flensburg.
Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinstörungen durch Alkohol die Zahlungen verweigern. "Und der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält", betont Spauszus. Daher der Rat: "Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern."
http://duesseldorf.bvk.de/
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Werstener Dorfstraße 85 40591 Düsseldorf
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