Pressemitteilung von Eberhardt Lenkardt

Volljährigkeit und selbstbestimmt mit 18 - aber nicht ohne Notfallvorsorge!


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Endlich 18, wer kennt nicht dieses Gefühl von Freiheit? Jetzt kann man so vieles erleben und alles alleine entscheiden. Aber jede Medaille hat immer zwei Seiten!
Denn ab dem 18.Lebensjahr gilt auch für jeden Bundesbürger § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Auszug aus § 1896 BGB: "Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer."

Welcher volljährige Bundesbürger denkt ab 18 daran, dass die eigenen Eltern gerade nicht automatisch im Notfall Entscheidungen für sie als "Kinder" mehr treffen dürfen, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst dazu in der Lage sind?
Eltern haben ab dem 18. Lebensjahr des Volljährigen rechtlich nichts mehr zu entscheiden, da das elterliche Sorgerecht erlischt.. Sie glauben das nicht? Einfach § 1896 BGB lesen (s.o.) oder versuchen Sie doch einmal für Ihr volljähriges Kind oder Ihren Ehepartner, ohne dass diese Person dabei ist, ein Konto zu eröffnen oder Informationen von dessen behandelnden Arzt einzuholen - ohne deren Einwilligung bzw. deren Vollmacht werden Sie berechtigt abgewiesen!
Es ist erschreckend anzusehen, wie sorglos nicht nur 18jährige mit dem Thema "Notfallvorsorge" und "Vollmacht für Angehörige" umgehen und diese Themen verdrängen!

Wollen wir, wenn wir endlich volljährig sind, gemäß § 1896 BGB unter gerichtlicher Kontrolle stehen, nur weil uns Krankheit oder Schicksalsschläge aus unserem Alltag gerissen haben und wir für solche Fälle nicht vorgesorgt haben oder wollen wir, dass uns im Fall der (Un)Fälle schnell und unproblematisch geholfen werden kann und wir weiter ein selbstbestimmtes Leben führen können?

Gestalten wir unsere Zukunft selbst, Vorsorgen ist heute wichtiger denn je!

Dies kann durch eine effektive Notfallvorsorge geschehen, die weltweit funktionieren sollte.

Durch diese Notfallvorsorge sollte gewährleitet sein, dass, egal ob im Urlaub, auf Geschäftsreise im In- und Ausland oder einfach nur unterwegs, Ersthelfern, Ärzten, Krankenhäusern, Apothekern etc. schnell und unproblematisch unsere wichtigsten medizinischen und persönlichen Daten, sowie unsere Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung) datengesichert zur Verfügung stehen, damit zielgerichtet geholfen werden kann und wir nicht unter gerichtliche Betreuung gestellt werden.

Der NotfallVorsorgePASS der GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH
erfüllt alle genannten Kriterien und beinhaltet noch weitere sehr nützliche Funktionen.
Er kann Ihr weltweiter Schutzengel und Ihr ständiger Begleiter durch eine selbstbestimmte Zukunft werden.

Zum Leistungsumfang NotfallVorsorgePASS der GFVV: Bitte hier klicken (https://gfvv24direkt.de/notfallservice.html)

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GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH
Pausaer Straße 115 08525 Plauen

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