ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren
18.11.2016 / ID: 245791
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Gefundene Tiere einfach behalten?
Tiere, die gefunden werden, dürfen - bei aller Liebe zum Fundtier - nicht einfach behalten werden. Sie müssen im nächsten Tierheim abgeliefert und untergebracht werden. Nach Angaben der ARAG Experten hat der Eigentümer des Tieres ganze sechs Monate Zeit, sich beim Tierheim zu melden. Erst nach dieser Frist kann der Finder neuer Eigentümer des Fundtieres werden. Auch wenn es andere Regelungen mit dem Tierheim gibt und der Finder das Tier zunächst in seiner Obhut behält, muss er es in der sechsmonatigen Frist wieder abgeben, sollte sich der Eigentümer melden. Noch ein Hinweis der ARAG Experten an die Eigentümer: Sie müssen dem Tierheim bzw. demjenigen, der das Tier ihr in Obhut genommen hat, die entstandenen Kosten erstatten.
Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Keine höhere Hundesteuer für gefährlich aussehende Hunde
Nur das gefährliche Aussehen des Tieres allein reicht nach Angaben der ARAG Experten nicht, um eine höhere Hundesteuer zu rechtfertigen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem der Besitzer einer Bordeauxdogge plötzlich statt bislang 110 Euro ganze 800 Euro Hundesteuer zahlen sollte. Die Gemeinde führte als Argument andere Bundesländer an, in denen dieser alte, französische Rassehund als gefährlich eingestuft wird. Das Herrchen wehrte sich gegen die drastische Anhebung der Steuer, da sein Vierbeiner individuell völlig ungefährlich sei. Die Richter folgten seiner Begründung und waren der Ansicht, dass es für die Einstufung als Kampfhund mehr braucht als äußere Merkmale wie etwa Größe und Gewicht (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 A 71/15).
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