Pressemitteilung von Dr. Thomas Bippes

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!


Freizeit, Buntes & Vermischtes

KARLSRUHE. Für Andreas Bippes, Geschäftsführer der Agentur PrimSEO in Baden-Baden bei Karlsruhe können Rechtsmittel selbstverständlich Teil von Reputationsmanagement (http://www.reputationsmanagement24.de/) sein. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es muss im Einzelfall immer geklärt werden, ob es sinnvoll ist, den Rechtsweg zumindest als zusätzliche Maßnahme zu beschreiten", meint Andreas Bippes. In der Tat sollte man sich gut überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das Internet steht global zur Verfügung - es gibt unzählige Möglichkeiten, um sich einer nationalen Gerichtsbarkeit zu entziehen.

Rechtsmittel können selbstverständlich Teil von Reputationsmanagement (https://youtu.be/pglnSITq_fQ) sein

Hinzu kommt, dass Täter viele Möglichkeiten haben, um jede Spur zu verwischen. Anders als in der realen Welt können Internetkriminelle eine vollständige Anonymität herstellen. Sie bewegen sich anonym im Internet, legen sich unter falschem Namen Email-Adresse und Identitäten zu und legen damit in sozialen Netzwerken (http://www.reputationsmanagement24.de/das-internet-ist-kein-rechtsfreier-raum/), Foren, Portalen und Blogs Profile an. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sie enttarnt, geht gegen "0". Eine Strafverfolgung läuft hier meist ins Leere.

Internetkriminelle haben viele Möglichkeiten, um jede Spur zu verwischen

"Hinzu kommt der aus der Medienwissenschaft bekannte Streisand-Effekt, der vor allem bei prominenten Menschen greifen kann. Er geht zurück auf die US-amerikanische Schauspielerin Barbra Streisand, die sich gegen eine Medienberichterstattung juristisch zur Wehr setzte. Der Effekt: Die Medien wurden durch den juristischen Schritt aufmerksam, der Sachverhalte verbreitete sich in kurzer Zeit viral im Internet über alle denkbaren Kanäle. Barbra Streisand erzielt mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts genau das Gegenteil. Die Forderung nach Unterlassung wurde ad absurdum geführt", so Andreas Bippes. Es gibt jedoch auch Fälle, wo der Rechtsweg sinnvoll ist.

Der Streisand-Effekt macht deutlich, wo der Rechtsweg seine Grenzen hat

Zum Beispiel dann, wenn falsche Online-Bewertungen klar einer Person zugeordnet werden können. So wurde unlängst eine Person vor Gericht gebracht, die eine negative Bewertung auf einer Internetplattform abgegeben hat. Wie das Gericht feststellte, entbehrten die Vorwürfe jeder Grundlage. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass Internet-Nutzer zu "wahrheitsgemäßen Angaben und sachlich gehaltenen Bewertungen" verpflichtet sind. Der Verurteilte wurde aufgefordert, die Bewertung zu löschen. "Das Gericht machte auch deutlich, dass dem Unternehmen durch die schlechte Bewertung Schaden entstanden ist. Deshalb sind Bewertungen immer auch Gegenstand von Reputationsmanagement. Schließlich sind Bewertungen oft ein Aushängeschild von Unternehmen", so Andreas Bippes.

Bildquelle: © photon_photo – Fotolia.com
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