ARAG Verbrauchertipps
25.07.2017
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Keine Optiker-Qualität aus dem Netz
Online-Anbieter von Brillen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten nicht mit Optiker-Qualität werben. Damit werden Verbraucher in die Irre geführt, weil sie womöglich das Internet-Angebot dann mit einer ordnungsgemäßen Leistung eines 'echten' Augenoptikers vergleichen. Gerade bei speziellen Brillen wie etwa der Gleitsichtbrille, die an sehr individuelle Parameter des Patienten angepasst ist, kann das Internet dies nicht leisten. Daher ist es auch bereits seit 2014 Pflicht, Kunden, die sich im Netz eine Gleitsichtbrille kaufen, explizit auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Online-Brille im Straßenverkehr hinzuweisen. Wer also Wert legt auf eine exakte Fertigung einer Gleitsichtbrille, sollte sich analog von einem Fachmann beraten lassen (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 227/14).
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Gericht darf über Trennungskinder entscheiden
Nach Scheidungen leben Kinder in der Regel eher bei ihrer Mutter. Den Papa gibt es etwa alle zwei Wochen am Wochenende zu sehen. Dieses so genannte Residenzmodell ist angesichts berufstätiger Mütter und sich aktiv an der Erziehung beteiligender Väter etwas aus der Mode gekommen. Um dem gesellschaftlichen Umbruch Rechnung zu tragen, hat der Bundesgerichtshof nun das Wechselmodell gestärkt. Dabei dürfen nach einer Trennung beide sorgeberechtigten Ex-Partner das Kind in gleichem Umfang betreuen, so die ARAG Experten. So könnte das Kind beispielsweise im Wochenturnus vom Vater zur Mutter wechseln. Sollte sich das getrennte Paar nicht auf eine Betreuung einigen können, dürfen Familiengerichte das Wechselmodell nach Auskunft der ARAG Experten auch anordnen (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZB 601/15). Doch nach wie vor gilt: Das Wohl des Kindes ist die wichtigste Voraussetzung für jegliche Entscheidung über die Betreuungsform.
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Piercings bei Minderjährigen sind Körperverletzung
ARAG Experten warnen: Tattoos und Piercings dürfen bei Minderjährigen nur mit Erlaubnis der Eltern gestochen werden. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Körperverletzung. In einem konkreten Fall war eine 16-Jährige auf eine Party in einem Tattoo-Studio geraten. Im Drogenrausch ließ sich das Mädchen im Intimbereich piercen. Der Tätowierer kassierte wegen Körperverletzung eine saftige Geldstrafe und riskierte seinen Gewerbeschein. Denn auch wenn sich das Mädchen - zwar unter Drogen - aber dennoch freiwillig hatte stechen lassen: Tätowierer sind verpflichtet, sich vor der Arbeit den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen. Der beschuldigte Tätowierer erhielt im verhandelten Fall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
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