Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2018 auf 3,23 Euro
14.08.2017 / ID: 268620
Freizeit, Buntes & Vermischtes
(NL/3798392720) Ab dem 01.01.2018 gelten aller Voraussicht nach neue Sachbezugswerte, darauf weist Sodexo, Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer hin: Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht werden. Der entsprechende Sachbezugswert stiege dann 2018 auf arbeitstäglich 3,23 Euro. Die amtlichen Werte sind zum Beispiel anzusetzen, wenn ein Unternehmen eine Kantine unterhält oder den Mitarbeitern Essenszuschüsse in Form von Essenmarken oder Restaurantschecks gewährt.
Frankfurt, 14.08.2017 [NM140817SVX]. Die Sachbezugswerte für steuerfreie Arbeitgeberleistungen werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2018 kommen für alle Bundesländer voraussichtlich neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 246 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf 3,23 Euro erhöht. So sieht es der Entwurf für die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (9. SvEVÄndV) vor, der sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden befindet. Die entsprechende Verordnung muss dann zum Jahresende noch vom Bundesrat beschlossen werden, wobei eine Bestätigung als Formsache gilt.
Der so genannten Sachbezugswert in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die steuerliche Bewertung eines Mittagessens und ist sowohl für die Bewertung von arbeitgeberseitig gestellter Kantinenverpflegung, als auch für die Ausgabe von Essengutscheinen bzw. Restaurantschecks relevant. Über den Sachbezugswert hinausgehend, können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise lässt sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem auch steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abzüge von Lohnnebenkosten sehr effizient erhöht. 2018 wären damit bis zu 1.392,60 Euro netto pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
Die Erhöhung der Sachbezugswerte folgt dem Verbraucherpreisindex für Kantinen und Gaststättendienstleistungen und zeichnet daher die Teuerungsrate reell nach, erklärt Sodexo-Unternehmenssprecher George Wyrwoll. Arbeitstäglich werden mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer als Nutzer von Betriebsrestaurants und Kantinen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks wie dem Sodexo Restaurant Pass von den neuen Steuerwerten profitieren [NM140817SVX]
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