App aufs Rad - Verbraucherinformation der ERGO Group
13.08.2018 / ID: 297474
    
  Freizeit, Buntes & Vermischtes
    
  In immer mehr deutschen Städten stehen öffentliche Leihfahrräder zur Verfügung. So können sich Städter für die letzten Meter von der U-Bahn ins Büro oder vom Einkaufen nach Hause ein Rad leihen. Wie das sogenannte Bikesharing funktioniert und was beim Versicherungs- und Datenschutz zu beachten ist, wissen Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO, und Dieter Sprott, Versicherungsexperte der ERGO Direkt Versicherungen.
Basis der Ausleihe: die App
Wer sich gerne ein Fahrrad ausleihen möchte, kann in den meisten Städten zwischen mehreren Anbietern wählen. Die Räder sind an ihren auffälligen Farben gut zu erkennen und vor allem an Bahnhöfen, in der Nähe von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel oder an bekannten Plätzen zu finden. Einfach draufsetzen und losfahren geht aber nicht. "Das Ausleihverfahren basiert auf einer kostenlosen App des Anbieters und ist bei allen nahezu gleich", so Rolf Mertens. "Der Kunde muss sich zunächst die App herunterladen, um mit ihr dann die Fahrräder zu reservieren, auszuleihen und zu bezahlen." Welche Schritte im Einzelnen für das Leihen eines Fahrrades notwendig sind, können Interessierte auf der Website des Verleihers nachlesen. Der Versicherungsexperte empfiehlt die Fragen & Antworten-Seiten, um sich detailliert über die Abläufe zu informieren.
Wer ist für Schäden am Leihrad verantwortlich?
Der Anbieter muss für ein verkehrssicheres und fahrtaugliches Fahrrad sorgen. Die meisten führen daher eine regelmäßige Wartung ihrer Räder durch. Zudem werden die Räder in der Regel einmal im Jahr generalüberholt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Radfahrer dennoch vor dem Losfahren das Rad durchchecken. Wer dann feststellt, dass beispielsweise die Bremsen kaputt sind, sollte dies dem Anbieter sofort mitteilen. Ob dies über die App, die Website oder telefonisch möglich ist, ist von Verleih zu Verleih unterschiedlich, Auskunft über die Kontaktmöglichkeiten gibt die jeweilige Website. Weiß der Verleiher über den Defekt Bescheid, kümmert sich in der Regel ein Serviceteam um die Reparatur. "In keinem Fall sollten die Nutzer selbst Hand anlegen - auch nicht, wenn es sich nur um eine Kleinigkeit handelt", rät Mertens. Denn sonst kann der Anbieter keine Sicherheit gewährleisten. Am besten einfach ein anderes Fahrrad suchen. Aber wer übernimmt die Kosten, wenn der Nutzer beispielsweise stürzt und damit einen Schaden am Rad verursacht? "Für Schäden am Eigentum von Dritten, also zum Beispiel am Rad eines Unfallgegners oder dem geliehenen, springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein", so der ERGO Experte. Das ist auch bei Personenschäden der Fall. Hier können enorme Forderungen auf den Schadenverursacher zukommen. Zum Beispiel, wenn der Geschädigte aufgrund des Vorfalls zum dauerhaften Pflegefall wird und nicht mehr arbeiten gehen kann. Mertens ergänzt: "Wichtig dabei: Der Versicherungsschutz muss auch für geliehene Sachen gelten."
Sparsam bei den persönlichen Daten
Damit die Ausleihe über die App funktioniert, muss der Kunde einige Daten preisgeben: Seinen Namen, die Handynummer, die Daten zur Zahlungsart - zum Beispiel Kreditkarte. Außerdem benötigen die Anbieter Zugriff auf die Handykamera - zum Scannen des QR-Codes des Rades - sowie auf die GPS-Standortdaten. "Den Standort benötigt der Verleiher, um dem Kunden per SMS mitzuteilen, wo er ein Leihrad in seiner unmittelbaren Umgebung finden kann" erklärt Dieter Sprott. Die Datenschutzvereinbarungen der Anbieter können sich unterscheiden. Daher rät der ERGO Direkt Experte, nur die Daten preiszugeben, die für das Ausleihen wirklich notwendig sind. Dazu gehört beispielsweise nicht der Zugriff auf das persönliche Bildarchiv auf dem Handy.
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